Full text: Rationalisierung als Kulturfaktor

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A. Tatsachen 
Auch die Siedlungsbewegung ist seit 1926 infolge der Anwen⸗ 
dung rationaler Bau⸗ und Bodenbewirtschaftungsmethoden, stärker 
vorangekommen, als dies in den ersten Nachkriegsjahren der Fall 
war. Die Frage der Siedlung ist von besonderer Bedeutung vor 
allem in den national gefährdeten Gebieten des Ostens. Die Be⸗ 
völkerungsdichte der deutschen Provinzen (Ostpreußen, Grenzmark 
und Schlesien) ist weit geringer als jene der angrenzenden polnischen 
und lettischen Gebiete. Die Rentengutsgesetzgebung vor 1918, die den 
Versuch gemacht hatte, den dauernden Bestand baͤuerischer Stellen zu 
sichern, ist — aus Gründen, deren Erörterung hier zu weit führen 
würde — unwirksam geblieben. Die Abwanderung war gerade in 
den national gefährdeten Ostgebieten besonders groß. Der Wan⸗ 
derungsverlust in Ostpreußen, in Niederschlesien war in den Jahren 
1919 - 1925 groͤßer als in irgend einem anderen Gebiet des Reiches. 
Auch die Wirkungen des Reichssiedlungsgesetzes waren bisher mini⸗ 
mal. Die Zahl der neuen Siedlungsstellen betrug im Reich im Jahre 
1926: 16812, die besiedelte Fläche umfaßte einen Raum von 146704 ha: 
in Preußen lauten die korrespondierenden Ziffern 13 796 bzw. 126718. 
Dies entspricht (in Preußen) einem Jahresdurchschnitt von 2000 Stellen 
und rund 2000o ha, der noch nicht einmal dem Durchschnitt der Vor⸗ 
kriegszeit mit rund 2000 Stellen und 2400 ha gleichkommt! 
Die Gründe für dieses Versagen der Siedlungstätigkeit in der ersten 
Nachkriegszeit sind zum größten Teil in den finanziellen Schwierig⸗ 
keiten waäͤhrend der Inflation und unmittelbar darnach zu suchen. 
Erst seit dem Sommer x92s6 ist auf die Initiative des Reichsstags hin 
die Siedlungspolitik des Reiches und der Laͤnder wieder aktiver ge⸗ 
worden*). 
Das Land ist der Jungbrunnen der Volkskraft. Aus ihm verjüngt 
und ergaänzt sich das Volk immer von neuem. Über seinen Bestand 
und seine Kraft entscheidet letztendlich nicht die Intellektualität, die 
5 Naͤhere Angaben hierüber enthaͤlt die Richtlinie der Reichszentrale für Heimat⸗ 
kunst, Nr. 131.
	        
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