Object: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Eine Ausgabenart sui generis stellen die in Spalte VI. der Tabellen aufgeführten 
Leistungen für die Verzinsung und Tilgung kriegsbedingter auswärtiger Schulden dar. 
Die hier erscheinenden Beträge gehen dem Volkseinkommen des zahlenden Staates ver- 
loren und werden deshalb als Einkommensminderung bezeichnet (vgl. S. 555). 
Sie stehen im Gegensatz zum nicht kriegsbedingten äußeren Schuldendienst, der eine 
Einkommensbindung — und zwar wiederum eigener Art — bedeutet, und dem inneren 
Schuldendienst, der eine Einkommensverschiebung darstellt. ?) 
Die Aufteilung der öffentlichen Ausgaben in Ausgabearten vermag, ganz abgesehen 
‚on den bereits erwähnten Schwierigkeiten praktischer Natur, die Absonderung der 
‚Einkommensverschiebungen« von den übrigen öffentlichen Ausgaben nicht in völlig 
axakter Weise zu gewährleisten. So tragen beispielsweise, wie bereits betont wurde, 
die Pensionen — volkswirtschaftlich gesehen — Transfercharakter. Ähnliches gilt für 
die Gehälter, soweit Leistung und Gegenleistung in keinem gesunden Verhältnis zuein- 
ander stehen. Bei sächlichen Aufwendungen seitens öffentlicher Körperschaften werden 
zuweilen marktwirtschaftlich nicht gerechtfertigte Überpreise gezahlt, die Subventions- 
charakter tragen. Trotz aller dieser Schwierigkeiten kann festgestellt werden, daß bei 
denjenigen Ausgaben, die hier als »Einkommensverschiebungen« angesehen worden sind, 
der Transfercharakter bei weitem überwiegt, während er bei den übrigen »einkommen- 
dindenden« Staatsausgaben in den Hintergrund tritt. Angesichts diese Sachlage vermag 
die Aufarbeitung zwar keine exakten Daten, aber doch brauchbare Anhaltspunkte für 
eine volkswirtschaftliche Analvse der Staatsausgaben zu liefern. 
2} Es soll ferner nicht verkannt werden, daß die hier getroffenen begrifflichen Unterscheidungen bei manchen Aus- 
zabearten nur in einer ganz bestimmten Einstellung fruchtbar sind. So übt eine öffentliche Ausgabe für inneren Schulden- 
dienst, nur von der Gegenwart aus betrachtet, eine andere volkswirtschaftliche Wirkung aus als eine Ausgabe für 
iußeren, nicht kriegsbedingten Schuldendienst, Von diesem Standpunkt gesehen, fließt das zum Zwecke der Deckung 
les inneren Schuldendienstes auf dem Wege der Steuer entzogene Einkommen nur wenige Takte nach der Steuererhe- 
ung in die werbende Privatwirtschaft wieder zurück. Im anderen Falle wird das Einkommen für den in das Ausland 
ließenden Schuldendienst für viele Arbeitstakte gebunden, das Volkseinkommen scheinbar sogar geschmälert. 
Die Unterschiede schwinden, wenn man die volkswirtschaftlichon Wirkungen der unterschiedenen Ausgabearten 
lurch eine Reihe aufeinanderfolgender Jahre hindurch verfolgt. Bei Aufnahme einer Schuld im Inlande stellt 
liese nur in Höhe des Gesamtbetrages eine Kapital- bzw. Einkommensbindung dar, während die ausländische Schuldaufnahme 
len eigenen Kapitalmarkt um denselben Botrag entlastet, um den er belastet würde, wenn sie im Inland aufgenommen 
werden würde. In der gleichen Höhe ist demgemäß auch in dem Lande mit ausländischer Kapitalaufnahme ein zu- 
zätzlicher Produktionserfolg des in der werbenden Wirtschaft verbliebenen Kapitals vorhanden, dor ausgeblieben wäre, 
xenn dieses Kapital für öHentliche Verwaltungszwecke hätte gebunden werden müssen. 
Schema 
lt nur für den Fall, daß sämtliche Steuern nicht überwälzt werden und demnach noch im privaten Einkommen enthalten 
;ind, An sich müßten die überwälzten Steuern, um zu einer richtigen Rechnung zu gelangen, dem Einkommen zuge- 
schlagen werden, um sie später zur Errechnung des Nettovolkseinkommens wieder absetzen zu dürfen. 
1. Fall: Schnldaufnahme im Inlande 
Steuern 
davon 
a—r 
Nettovolksein- 
‚ommen= private 
Einkommen ab- 
zügl. einkomm6en- 
bindende Steuer 
nn 
Summe 
der privaten Einkommen 
Einkommensbindung | Einkommens- 
verschiebun“ 
1. Jahr 
2. Jahr 
Am Anfang des 2, Jahres er- 
folgt eine Schuldaufnahme 
im Inlande in Höhe von 
20 Mill, mit 10prozentiger 
Verzinsung 
100 Mill 
10 Mill. 
90 Mill. 
Einkommensausfall infolge 
Verminderung des wer- 
benden Kapitals in Höhe 
von 20 Mill. = 2 Mill. 
Zinsen: 
98 Mill, | 10 Mill. | mim | 
2. Fall: Schuldaufnahme im Auslande 
100 Mill. 10 Mil. 
88 Mill. 
1. Jahr 
2. Jahr | . 
an Anfang des 2. Jahres er- ! Kein Einkommensausfall: Mehr an Steuern infolge | 
folgt eine Schuldaufnahme ausländischen Schulden- | 
m Auslande in Höhe von | dienstes 2 Mill. 
20 Mill. mit 10prozentiger Gesamtsteuer: 
Verzinsung ä 100 Mill, { 10 Mill. 88 Mill. 
Die hier durchgeführte Rechnung läßt theoretisch klar die volkswirtschaftlich gleiche Wirkung der inländischen 
ınd ausländischen Schuldaufnahme bei ihrer Betrachtung im Fluß der Zeit erkennen. Sie hat auch Geltung, wen? 
lie Frage »Steuererhebung oder Schuldaufnahme?«, die im Falle der Notwendigkeit der Deckung eines neu entstehenden 
zusätzlichen Finanzbedarfs immer auftaucht, erörtert werden soll. Theoretisch ist die volkswirtschaftliche Wirkung auch 
in diesen beiden Fällen die gleiche; mit dieser Feststellung geraten auch die strengen Unterschiede ins Schwanken, dio bisher 
zwischen den einkommenverschicebenden Ausgaben für den inneren Schuldendienst und allen einkommenbindenden Aus- 
zaben, nicht lediglich solchen, die den äußeren Schuldendienst betreffen, gezogen wurden, Der Erkenntniswert der hier 
vorgenommenen begrifflichen Unterscheidungen wird jedoch dadurch nicht in Frage gestellt. Praktisch ist natürlich J9 
aach den wirtschaftlichen Verhältnissen — und dies gilt auch für das Problem »Inländische oder ausländische Schuldenauf- 
(ANmE2E — der eine oder der andere Weg der Finanzierung vorzuziehen, was im einzelnen hier nicht näher ausgeführt wer” 
an kann. 
90 Mill
	        
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