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Eine Ausgabenart sui generis stellen die in Spalte VI. der Tabellen aufgeführten
Leistungen für die Verzinsung und Tilgung kriegsbedingter auswärtiger Schulden dar.
Die hier erscheinenden Beträge gehen dem Volkseinkommen des zahlenden Staates ver-
loren und werden deshalb als Einkommensminderung bezeichnet (vgl. S. 555).
Sie stehen im Gegensatz zum nicht kriegsbedingten äußeren Schuldendienst, der eine
Einkommensbindung — und zwar wiederum eigener Art — bedeutet, und dem inneren
Schuldendienst, der eine Einkommensverschiebung darstellt. ?)
Die Aufteilung der öffentlichen Ausgaben in Ausgabearten vermag, ganz abgesehen
‚on den bereits erwähnten Schwierigkeiten praktischer Natur, die Absonderung der
‚Einkommensverschiebungen« von den übrigen öffentlichen Ausgaben nicht in völlig
axakter Weise zu gewährleisten. So tragen beispielsweise, wie bereits betont wurde,
die Pensionen — volkswirtschaftlich gesehen — Transfercharakter. Ähnliches gilt für
die Gehälter, soweit Leistung und Gegenleistung in keinem gesunden Verhältnis zuein-
ander stehen. Bei sächlichen Aufwendungen seitens öffentlicher Körperschaften werden
zuweilen marktwirtschaftlich nicht gerechtfertigte Überpreise gezahlt, die Subventions-
charakter tragen. Trotz aller dieser Schwierigkeiten kann festgestellt werden, daß bei
denjenigen Ausgaben, die hier als »Einkommensverschiebungen« angesehen worden sind,
der Transfercharakter bei weitem überwiegt, während er bei den übrigen »einkommen-
dindenden« Staatsausgaben in den Hintergrund tritt. Angesichts diese Sachlage vermag
die Aufarbeitung zwar keine exakten Daten, aber doch brauchbare Anhaltspunkte für
eine volkswirtschaftliche Analvse der Staatsausgaben zu liefern.
2} Es soll ferner nicht verkannt werden, daß die hier getroffenen begrifflichen Unterscheidungen bei manchen Aus-
zabearten nur in einer ganz bestimmten Einstellung fruchtbar sind. So übt eine öffentliche Ausgabe für inneren Schulden-
dienst, nur von der Gegenwart aus betrachtet, eine andere volkswirtschaftliche Wirkung aus als eine Ausgabe für
iußeren, nicht kriegsbedingten Schuldendienst, Von diesem Standpunkt gesehen, fließt das zum Zwecke der Deckung
les inneren Schuldendienstes auf dem Wege der Steuer entzogene Einkommen nur wenige Takte nach der Steuererhe-
ung in die werbende Privatwirtschaft wieder zurück. Im anderen Falle wird das Einkommen für den in das Ausland
ließenden Schuldendienst für viele Arbeitstakte gebunden, das Volkseinkommen scheinbar sogar geschmälert.
Die Unterschiede schwinden, wenn man die volkswirtschaftlichon Wirkungen der unterschiedenen Ausgabearten
lurch eine Reihe aufeinanderfolgender Jahre hindurch verfolgt. Bei Aufnahme einer Schuld im Inlande stellt
liese nur in Höhe des Gesamtbetrages eine Kapital- bzw. Einkommensbindung dar, während die ausländische Schuldaufnahme
len eigenen Kapitalmarkt um denselben Botrag entlastet, um den er belastet würde, wenn sie im Inland aufgenommen
werden würde. In der gleichen Höhe ist demgemäß auch in dem Lande mit ausländischer Kapitalaufnahme ein zu-
zätzlicher Produktionserfolg des in der werbenden Wirtschaft verbliebenen Kapitals vorhanden, dor ausgeblieben wäre,
xenn dieses Kapital für öHentliche Verwaltungszwecke hätte gebunden werden müssen.
Schema
lt nur für den Fall, daß sämtliche Steuern nicht überwälzt werden und demnach noch im privaten Einkommen enthalten
;ind, An sich müßten die überwälzten Steuern, um zu einer richtigen Rechnung zu gelangen, dem Einkommen zuge-
schlagen werden, um sie später zur Errechnung des Nettovolkseinkommens wieder absetzen zu dürfen.
1. Fall: Schnldaufnahme im Inlande
Steuern
davon
a—r
Nettovolksein-
‚ommen= private
Einkommen ab-
zügl. einkomm6en-
bindende Steuer
nn
Summe
der privaten Einkommen
Einkommensbindung | Einkommens-
verschiebun“
1. Jahr
2. Jahr
Am Anfang des 2, Jahres er-
folgt eine Schuldaufnahme
im Inlande in Höhe von
20 Mill, mit 10prozentiger
Verzinsung
100 Mill
10 Mill.
90 Mill.
Einkommensausfall infolge
Verminderung des wer-
benden Kapitals in Höhe
von 20 Mill. = 2 Mill.
Zinsen:
98 Mill, | 10 Mill. | mim |
2. Fall: Schuldaufnahme im Auslande
100 Mill. 10 Mil.
88 Mill.
1. Jahr
2. Jahr | .
an Anfang des 2. Jahres er- ! Kein Einkommensausfall: Mehr an Steuern infolge |
folgt eine Schuldaufnahme ausländischen Schulden- |
m Auslande in Höhe von | dienstes 2 Mill.
20 Mill. mit 10prozentiger Gesamtsteuer:
Verzinsung ä 100 Mill, { 10 Mill. 88 Mill.
Die hier durchgeführte Rechnung läßt theoretisch klar die volkswirtschaftlich gleiche Wirkung der inländischen
ınd ausländischen Schuldaufnahme bei ihrer Betrachtung im Fluß der Zeit erkennen. Sie hat auch Geltung, wen?
lie Frage »Steuererhebung oder Schuldaufnahme?«, die im Falle der Notwendigkeit der Deckung eines neu entstehenden
zusätzlichen Finanzbedarfs immer auftaucht, erörtert werden soll. Theoretisch ist die volkswirtschaftliche Wirkung auch
in diesen beiden Fällen die gleiche; mit dieser Feststellung geraten auch die strengen Unterschiede ins Schwanken, dio bisher
zwischen den einkommenverschicebenden Ausgaben für den inneren Schuldendienst und allen einkommenbindenden Aus-
zaben, nicht lediglich solchen, die den äußeren Schuldendienst betreffen, gezogen wurden, Der Erkenntniswert der hier
vorgenommenen begrifflichen Unterscheidungen wird jedoch dadurch nicht in Frage gestellt. Praktisch ist natürlich J9
aach den wirtschaftlichen Verhältnissen — und dies gilt auch für das Problem »Inländische oder ausländische Schuldenauf-
(ANmE2E — der eine oder der andere Weg der Finanzierung vorzuziehen, was im einzelnen hier nicht näher ausgeführt wer”
an kann.
90 Mill