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vorgenommenen Erhebung in Bezug zu dem Durchschnittsbudget unserer
Erhebung. Bei diesem Vergleich ist aber darauf zu achten, daß die Kauf—
kraft beider Durchschnittsrechnungen sehr verschieden war — das Gesamt—
einkommen betrug in der Schweiz 1925 — 7008,67 Fr. und bei unserer
Erhebung von 19260 — 4322,07 Mä —, daß also weitere Folgerungen
nicht angestellt werden können.
Ausgabegruppen
Ernährung .......
Kleidung und Wäsche ....
Wohnung und Hausrat .........
Heizung und Beleuchtung
Sonstiges
—
24
Schweizer Deutsche
Kaufmannsgehilfen Kaufmannsgehilfen
1925 1926
22 Familiom 200 Familiem
4—
10 v. S.
2
—F
323
90
3022
“
Die Aehnlichkeit der Ausgabequoten für Ernährung, Kleidung und
Wäsche ist überraschend. Beid— Durchschnittsrechnungen zeigen die für den
Berufsstand der Kaufmannsgehilfen typische Einkommensverwendung.
Zusammenfassung.
Wenn wir die mannigfachen Ergebnisse dieser Arbeit noch einmal in
ganz großen Zügen zusammenfassen, müssen wir von dem allgemeinen
Budget des Kaufmannsgehilfen ausgehen. Die Eigenart
seiner Bedürfnisverteilung beruht darin, daß er nur ein Drittel seiner Aus—
gaben für die Ernährung, den weit größeren Teil seines Einkommens da—
gegen für die übrigen Lebensbedürfnisse aufwendet. Unter diesen Bedürf⸗
nissen beanspruchen die Kleidungsausgabe 11,81, die Wohnungsmiete 10,19,
der Hausrat 4,70 und Heizung und Beleuchtung 3,92 Hundertteile der
Gesamtausgaben. Für den als „sonstige Bedürfnisse“ zusammengefaßten
Kulturbedarf muß der Kaufmannsgehilfe mehr als ein Drittel der Aus—⸗
gaben — 30,22 v. H. — bereitstellen. Damit ist die überra gende
Bedeutung des Kulturbedarfs für den Kaufmanns—⸗—
gehilfen erwiesen. Diese Feststellung ist von außerordentlicher Wichtig⸗
keit, denn sie zeigt, wie sehr gerade die sozial gehobenen Schichten durch die
Verteuerung diefer Güter und Leistungen betroffen werden. Sie läßt aber
auch erkennen, daß die amtliche Teuerungszahl (Reichsindexziffer für Lebens—
haltungskosten), durch die man gewöhnlich die Verteuerung der Lebens—
haltung in der Nachkriegszeit mißt, für die Messung der Verteuerung der
Lebenshaltung dieser Schichten keine Handhabe bietet. Sie mißt die Preise
auf Grund des Verbrauchsverhältnisses einer Arbeiterfamilie, in dem die
Ernährung 54,77 v. H., die Wohnung 20, 35 v. H., Heizung und Be—
leuchtung 5,55 v. H., Bekleidung 10,05 v. H. und der sonstige Bedarf nur
9,28 v. H. einnehmen. Da gerade für die letzgenannte Ausgabe die Ver—
teuerung amtlich mit 180 gegen 100 in der Vorkriegszeit errechnet wird,
empfinden die höheren Sozialschichten — also vor allem die Kaufmanns—