176 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
in seinen alten Grenzen erhalten, nur Samogitien wurde abge—
trennt. Aber die schwere kriegerische Demütigung hatte im Lande
die längst reifen inneren Gegensätze des herrschaftlichen Druckes
entbunden, der bisher auf ihnen lastete. Unter ihrer Ent—
fesselung mußte es der Orden mit ansehen, daß schon im Jahre
1412 die Neumark an Polen überging: die Verbindung mit
Deutschland war zerrissen. Und im Innern tobte der Kampf der
Parteien weiter. Der Hochmeister Heinrich von Plauen, der der
Gegensätze Herr werden wollte durch Errichtung einer freien
landständischen Verfassung, trat dadurch in unlösbaren Wider—
spruch zu seinem Orden; am 14. Oktober 1418 ward er seines
Amtes entkleidet, ja schließlich wegen geheimen Einverständnisses
mit den Polen gefangen gesetzt.
Es sind Ereignisse trauriger Vorbedeutung für die nächsten
fünfzig Jahre innerer preußischer Wirren. Auf der einen
Seite das Land, immer mehr vom Orden sich lösend, seit 1440
in eigenen Bünden der Städte und des Adels gegen die Landes—
herrschaft geeint; auf der andern Seite der Orden, starr fest—
haltend am alten Grundsatze seiner Herrschaft: beide Teile
aber bereit, sich äußerstenfalls der polnischen Hilfe gegenein—
ander zu bedienen.
Das Ergebnis war die Herrschaft Polens. Im Frieden
von Thorn vom 19. Oktober 1466 trat es zu Tage: an Polen
fielen unmittelbar das Kulmerland und einige andere Gegenden
zstlich der Weichsel, sowie westlich der Weichsel alles Land mit
Einschluß der beiden Werder: Polen hatte das Meer erreicht;
Danzig, damals schon die Haupthandelsstadt der Ostsee, gehörte
von nun ab dem Reiche des weißen Adlers. Das übrig bleibende
Ordensgebiet aber wurde vom Polenreich abhängiger Staat, der
Hochmeister polnischer Reichsfürst. Endgültig auf viele Geschlechter
hin war der deutsche Einfluß in der Osthälfte der Ostsee be—
seitigt, ein großer Teil der Errungenschaften der Kolonisation
des 13. und 14. Jahrhunderts war verloren. Deutschland
schien fast auf die Oderlinie beschränkt; Brandenburg ward
zum nordöstlichen Grenzstaat.
Konnte unter diesen Umständen das hansische Schwergewicht