Contents: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

176 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel. 
in seinen alten Grenzen erhalten, nur Samogitien wurde abge— 
trennt. Aber die schwere kriegerische Demütigung hatte im Lande 
die längst reifen inneren Gegensätze des herrschaftlichen Druckes 
entbunden, der bisher auf ihnen lastete. Unter ihrer Ent— 
fesselung mußte es der Orden mit ansehen, daß schon im Jahre 
1412 die Neumark an Polen überging: die Verbindung mit 
Deutschland war zerrissen. Und im Innern tobte der Kampf der 
Parteien weiter. Der Hochmeister Heinrich von Plauen, der der 
Gegensätze Herr werden wollte durch Errichtung einer freien 
landständischen Verfassung, trat dadurch in unlösbaren Wider— 
spruch zu seinem Orden; am 14. Oktober 1418 ward er seines 
Amtes entkleidet, ja schließlich wegen geheimen Einverständnisses 
mit den Polen gefangen gesetzt. 
Es sind Ereignisse trauriger Vorbedeutung für die nächsten 
fünfzig Jahre innerer preußischer Wirren. Auf der einen 
Seite das Land, immer mehr vom Orden sich lösend, seit 1440 
in eigenen Bünden der Städte und des Adels gegen die Landes— 
herrschaft geeint; auf der andern Seite der Orden, starr fest— 
haltend am alten Grundsatze seiner Herrschaft: beide Teile 
aber bereit, sich äußerstenfalls der polnischen Hilfe gegenein— 
ander zu bedienen. 
Das Ergebnis war die Herrschaft Polens. Im Frieden 
von Thorn vom 19. Oktober 1466 trat es zu Tage: an Polen 
fielen unmittelbar das Kulmerland und einige andere Gegenden 
zstlich der Weichsel, sowie westlich der Weichsel alles Land mit 
Einschluß der beiden Werder: Polen hatte das Meer erreicht; 
Danzig, damals schon die Haupthandelsstadt der Ostsee, gehörte 
von nun ab dem Reiche des weißen Adlers. Das übrig bleibende 
Ordensgebiet aber wurde vom Polenreich abhängiger Staat, der 
Hochmeister polnischer Reichsfürst. Endgültig auf viele Geschlechter 
hin war der deutsche Einfluß in der Osthälfte der Ostsee be— 
seitigt, ein großer Teil der Errungenschaften der Kolonisation 
des 13. und 14. Jahrhunderts war verloren. Deutschland 
schien fast auf die Oderlinie beschränkt; Brandenburg ward 
zum nordöstlichen Grenzstaat. 
Konnte unter diesen Umständen das hansische Schwergewicht
	        
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