Konto loro, nostro.
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Die Personen-Konten eines Bankgeschäftes sind:
a) Konten der Kunden: Die buchführende Bank führt als
Kommissionär Aufträge der Kunden aus; sie erteilt Abrechnung
über die einzelnen Geschäfte und am Ende des Semesters, sie
berechnet Provision und Unkosten. Die Rechnung des Kunden
in den Büchern der Bank ist seine Rechnung, das Konto ein
Konto suo bzw. ein Konto loro (bei Gesellschaftsfirmen), die Ge
samtheit der Konten sind Loro-Konten. Sie werden nur in deut
scher Währung geführt, Provisionen und Unkosten stehen im
Soll der Konten.
ß) Konten für den eigenen Geschäftsverkehr mit anderen
Banken: Die buchführende Bank ist Auftraggeberin, die andere
Bank führt Aufträge für Rechnung der verbuchenden Bank aus-
Das hierfür zu errichtende Personen-Konto ist ein Konto mio
in den Büchern der anderen Bank bzw. unsere Rechnung (Konto
nostro) Wir empfangen die Abrechnungen der beauftragten
Bank, diese erteilt Kontoauszug, berechnet Provision und Kosten
(neben den Zinsen), die dementsprechend in unseren Konto
korrentbüchern auf der Kreditseite des Kontos erscheinen
müssen. Hat die andere Bank im Ausland ihren Sitz, so werden
Nostro-Konten im Kontokorrentbuch gewöhnlich in zwei Wäh.
rungen geführt: eine Geldspalte für die Abrechnung der aus
ländischen Bank, eine Geldspalte für die Umrechnung in Mark
währung. Die Umrechnung erfolgt entweder zum veränderlichen
Tageskurs der Devisen oder zu einem unveränderlichen Buch
kurs. Bei dem zuerst erwähnten Verfahren sollte der Kurs jenes
Tages der Umrechnung zugrunde gelegt werden, an welchem
Schuld oder Forderung im Ausland entstanden sind; doch nimmt
man regelmäßig den Kurs des Buchungstages.
Die Unterscheidung der beiden Kontengruppen bezieht sich
•auf die Konten im Kontokorrentbuch. Das Kollektiv-Konto des
Hauptbuches ist für beide das gleiche, nämlich das Kontokorrent-
Konto. Die Mehrzahl der Personen-Konten im Bankgeschäft sind
Loro-Konten; die ausdrückliche Bezeichung als Konto nostro
erhalt ein Konto dann, wenn eine Bank mit einer anderen in
doppelter geschäftlicher Beziehung steht, als Kommissionär
Aufträge ausführt und als Kommittent solche gibt. In diesen
Ausnahmefällen müssen beide Rechnungsverhältnisse getrennt
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