Böttcher.
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Ambte 12 j baler eingelieffert werden, und weiln selbiges Ambt
'*1 jüngst verfloszenen Jahren durch unterschiedtliche algemeine
^uartalzulage etwa eine Summ von 200 Thalern eingesamblet
dafür allerhandt Sachen an Todtendecke, Trinck- und ander
Geschirr etc. dem Ambte zum besten gekauffet, darzu dan die
^ünfftige junge Meister nichts conferiret, als sollen sie dafür und
sie zugleich mit den vorigen schweren Unkosten ^
Anibtköste nunmehr ins meiste verschonet an stat der *
^^hnten 20 Mark hinfüro ein jeder 20 Thaler, einbring ’
^arvon einem erb. Rathe die Helffte, nemblich 10 Thaler, zugewandt
^^rden sollen, die andere Helffte der 10 Fhaler soll ^ des
Anibts Elterman zusambt seinen Beisitzern nebst den vorgemeldten
Thalern wegen abgeschaffter Ambtköste an Korn und nach
l^^legenheit an Holtze dem Ambte zum besten an wenden und jähr-
bei den * Amptherrn verrechnen. Uberdasz soll auch ein
junger Meister der Kirchenordnung zu gute 2 Thaler beim
Eintritt einlieifern, wodurch also die vorige grosze Verschwendung
^%ehoben, das Ambt an stat der Ambtköste und 10 Mark nun-
’^ehr 22 Thaler e. e. Rath auch an stat 10 Mark hinfüro 10 Thaler,
. ^uch die Kirchenordnung 2 Thaler, so offt ein newer Meister
^ l^öddecher Ambt eintritt, zu heben hat.
^ei solcher Gelegenheit haben wir auch noch der Kirchenordnung
Sute, welche vom gemeldtem Ambte jährlich mehr nicht den
^ ^'irk gehabt, bedungen das es hinforth alle Jahr 30 Mark zu geben
*^^®lobet und sich darzu, wiewol nicht ohn Schwerheit verpflichtet.
Ob nun einem e. Rath diese unsere Wolmeinung gefallen
^^hte oder in einem und anderm Punct zu endern bedacht were,
. *chs zu deszelben hohen Discretion und reifflichen Bedencken,
^^Grmercke ich inmittelst wol, da irgendt das Ambt sein 1 heill
^ ^*'Von mit haben soll (als in puncto der 20 1 haler Einkauffgelde),
2 ungeneigt, obbestimbte Summe lieber zu verhöhen dan zu
‘^üern, damit ja nicht so leicht ohn sonderbahr Entgeltnis die
Meistere ins Ambt einspringen und also beszere Conditiones,
sie die Alten haben mugen. Wan nun desfals e. e. Raths
/^'^cation oder Schlusz erfolget, als seind wir des Vorhabens, der
und Kirchenordnung bestes bei anderen Ämbtern gleichfals
'^iel müglich, und diese ytzige allerseits grosze Ungelegenheit
Original am Rande abgerissen.
* Gegenwart folgt, beide Worte sind aber ausgestrichen.