thumbs: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Böttcher. 
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Ambte 12 j baler eingelieffert werden, und weiln selbiges Ambt 
'*1 jüngst verfloszenen Jahren durch unterschiedtliche algemeine 
^uartalzulage etwa eine Summ von 200 Thalern eingesamblet 
dafür allerhandt Sachen an Todtendecke, Trinck- und ander 
Geschirr etc. dem Ambte zum besten gekauffet, darzu dan die 
^ünfftige junge Meister nichts conferiret, als sollen sie dafür und 
sie zugleich mit den vorigen schweren Unkosten ^ 
Anibtköste nunmehr ins meiste verschonet an stat der * 
^^hnten 20 Mark hinfüro ein jeder 20 Thaler, einbring ’ 
^arvon einem erb. Rathe die Helffte, nemblich 10 Thaler, zugewandt 
^^rden sollen, die andere Helffte der 10 Fhaler soll ^ des 
Anibts Elterman zusambt seinen Beisitzern nebst den vorgemeldten 
Thalern wegen abgeschaffter Ambtköste an Korn und nach 
l^^legenheit an Holtze dem Ambte zum besten an wenden und jähr- 
bei den * Amptherrn verrechnen. Uberdasz soll auch ein 
junger Meister der Kirchenordnung zu gute 2 Thaler beim 
Eintritt einlieifern, wodurch also die vorige grosze Verschwendung 
^%ehoben, das Ambt an stat der Ambtköste und 10 Mark nun- 
’^ehr 22 Thaler e. e. Rath auch an stat 10 Mark hinfüro 10 Thaler, 
. ^uch die Kirchenordnung 2 Thaler, so offt ein newer Meister 
^ l^öddecher Ambt eintritt, zu heben hat. 
^ei solcher Gelegenheit haben wir auch noch der Kirchenordnung 
Sute, welche vom gemeldtem Ambte jährlich mehr nicht den 
^ ^'irk gehabt, bedungen das es hinforth alle Jahr 30 Mark zu geben 
*^^®lobet und sich darzu, wiewol nicht ohn Schwerheit verpflichtet. 
Ob nun einem e. Rath diese unsere Wolmeinung gefallen 
^^hte oder in einem und anderm Punct zu endern bedacht were, 
. *chs zu deszelben hohen Discretion und reifflichen Bedencken, 
^^Grmercke ich inmittelst wol, da irgendt das Ambt sein 1 heill 
^ ^*'Von mit haben soll (als in puncto der 20 1 haler Einkauffgelde), 
2 ungeneigt, obbestimbte Summe lieber zu verhöhen dan zu 
‘^üern, damit ja nicht so leicht ohn sonderbahr Entgeltnis die 
Meistere ins Ambt einspringen und also beszere Conditiones, 
sie die Alten haben mugen. Wan nun desfals e. e. Raths 
/^'^cation oder Schlusz erfolget, als seind wir des Vorhabens, der 
und Kirchenordnung bestes bei anderen Ämbtern gleichfals 
'^iel müglich, und diese ytzige allerseits grosze Ungelegenheit 
Original am Rande abgerissen. 
* Gegenwart folgt, beide Worte sind aber ausgestrichen.
	        
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