konstruktiven Wissellschen Ideen in manchen Programmen,
50 schildert Dessauer in seiner Begründung zum wirt-
schaftspolitischen Programm der deutschen Zentrumspartei
auf dem Kölner Reichsparteitag vom Dezember 1928 die
kooperative Wirtschaftspolitik der Zu-
kunft als ein System, das Konsumentenschichten und Pro-
duzentenschichten zur Durchplanung der Produktion und
Verteilung, sowie zur Aufstellung der Preisbildung an den
remeinschaftlichen Tisch setzen werde.
Um den Ausbau des Artikels 165.
. In Rußland wurde zu jener Zeit der grundsätzliche
Kampf um die Frage‘ ausgefochten, ob eine Verstaat-
lichung der Gewerkschaften, ihre Unterordnung
unter den staatlichen Verwaltungsapparat, oder aber eine
Vergewerkschaftlichung des Staates durch-
geführt werden solle. Inzwischen sind die jahrelangen Be-
mühungen der russischen Gewerkschafts- und Parteifunk-
tionäre, auf die Leitung der industriellen Betriebe maßgeben-
den Einfluß zu erhalten, restlos gescheitert. Das Zentralkomitee
der Kommunistischen Partei hat jüngst den Werksdirektoren
„einheitliche Befehlsgewalt‘“ übertragen, auch in betrieblich-
sozialen Fragen, und ihnen größere Vollmachten eingeräumt,
als sie nach deutschem Gesetz deutschen Betriebsdirektoren
zustehen. In dem Räterußland ist man kein Freund des
Prinzips gemeinsamer Beschlüsse. Betriebliche Rücklagen
zur Stärkung des Betriebes werden ebensosehr erstrebt,
wie die Deutsche. Bank der Arbeiter, Angestellten und Be-
amten A.-G. Wert darauf legte, für das Jahr 1928 nach
„reichlichen inneren Rückstellungen‘ eine 10%ige Dividende
auszuschütten.
In England legte man den Schwerpunkt der Wirt-
schaftsverfassung in den Produktionszweig. Be-
triebsräte wurden überhaupt nur auf Anregung und Vor-
schlag der englischen Arbeitsgemeinschaften gebildet. Aus
den fachlichen Joint Industrial Councils, aus eigener
Initiative der Organisationen durch kollek-
tive Vereinbarungen gebildet, sollte in organischem Auf-
bau von unten ein National Industrial Council, ein Reichs-
wirtschaftsrat herauswachsen, nur aus Vertretern der Trade
Unions und der Unternehmerverbände bestehend.
In Italien hat der Rätegedanke sich niemals durch-
setzen können. Zwar haben sich, wie in vielen Ländern,
auch in Italien nach dem Kriege in einzelnen Betrieben
Räte gebildet; die sozialpolitische Gesetzgebung Italiens
ist aber über. alle Bemühungen der Gewerkschaften, den
Betriebsräten staatliche Anerkennung zu verschaffen, hin-
weggegangen. Das im Dezember 1925 geschaffene Gesetz
über die rechtliche Anerkennung der Syndikate und’ die
Kollektivarbeitsverträge hat für die Institution der Be-
triebsräte keinerlei Raum, und erst vor wenigen Tagen ist
durch das „Comitato Intersindacale‘“, das Verbindungsglied
zwischen den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und
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