Standpunkte her ganz verschieden aus. Auch der Händler ver-
söhnt nicht beide, sondern ist selber entweder Verdiener oder
Versorger der Allgemeinheit. Also stets zwei Seelen in einer
Brust, auch in jeder Staats- und Kommunalverwaltung.
Die Praxis selbst ist — wie stets in solchen Fällen — ein Kom-
promiß; man verständigt sich vorläufig, aber kompromittiert
sich auch, stellt sich mit seiner Verlegenheit einstweilen bloß
und hofft auf eine spätere Lösung oder — abermalige Ver-
ständigung. Vgl. Schema 3 und 4 auf S. 70.
4. Nationalwirtschaft und Weltwirtschaft
Was von dem wirtschaftlichen Verhalten zwischen Einzel-
mensch zum Volk gilt, trifft ebenso zwischen „Ländern und
Reich“ zu, zwischen Nationen und internationalen Verbänden,
zwischen Rassen und Menschheit. Es ist stets dieselbe Polarität,
der Individualbegriff nur jedesmal ein anderer; dort sind es
einzelne Menschen, hier einzelne Staaten, Nationen, Völker;
dort heißt es Egoismus, hier Autarkie, Selbstgenugsamkeit.
Der äußere Ausdruck nationaler Wirtschaftsabgrenzung
gegeneinander ist der Zollschutz, die Zollschranke, die Er-
schwerung des freien Handels und Austausches durch Abgaben,
die schwache innere Wirtschaften schützen sollen gegen stärkere
äußere.
Der Gegensatz dazu ist die freihändlerische Einstellung auf
weltwirtschaftlichen Austausch zwischen billigstem Erzeu-
gungsort und bedürftigstem, alsozahlungswilligsten Verbrauchs-
ort ohne Rücksicht auf weniger leistungsfähige inländische Be-
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