Objektiver und subjektiver Waldwert. 8.3
Kostenwerte als subjektive, Ertrags- und Erwartungswerte aber als
objektive Werte ansieht, eine Unterscheidung, die durch nichts begründet
sein würde. Eine endgültige Klärung wird meines Erachtens auch dadurch
nicht herbeigeführt, wenn Endres später fortfährt: „In der Waldwert-
rechnung und forstlichen Statik sind alle objektive Werte Tauschwerte!).“
Immerhin ist den Vertretern der Waldwertrechnung aus dieser Unklarheit
des Wertbegriffes kein Vorwurf zu machen, da er ja auch innerhalb der
Wirtschaftswissenschafgt im Mittelpunkt der widerstreitendssten Ansichten
steht, unter denen diejenige Liefmanns den Vorzug der Folgerichtigkeit
und Klarheit für sich hat.
Praktische Bedeutung der Waldwertrechnung.
Die mehrfach zitierten Ausführungen Lemmels, die zu einer Ab-
lehnung der „bodenreinerträglerischen Methoden der Wertermittlung, der
Zurechnung, der Ableitung des forstlichen Zinsfußes und der wirtschaft-
lichen Kalkulation (Umtriebsberechnung) gelangen?)“, haben bei einigen
Forstleuten den Eindruck erweckt, als sei nun die Waldwertrechnung als
Gegenstand der Jorstwissenschaft sozusagen überflüssig geworden. Davon
kann keine Rede sein; es ist nur an der Zeit, sie aus ihrer mathematischen
Erstarrung zu neuem, den tatsächlichen Verhältnissen angepaßtem Leben
zu erwecken. Selbst wenn man sich zu der Ansicht Liefmanns bekennt,
daß es überhaupt keine Möglichkeit gibt, Werte all g e m e in aus-
zudrücken, wird man doch zugestehen müssen, daß es in der Forstwirtschaft,
ebenso wie in jeder anderen Wirtschaft, eine Reihe von Fällen gibt, in
denen man um eine Be wertung, das ist um eine Bezifferung in
Geld, nicht herumkommt. Es wird sich aber immer um ganz
b e stim mt e Z we > e handeln, für die diese Bewertung vorgenommen
wird, und je nach dem Zwecke wird auch die Methode und das Ergebnis
der Bewertung durchaus verschieden sein müssen. Es kann nicht Aufgabe
dieser Arbeit sein, eine abschließende Aufzählung der verschiedenen möglichen
Fälle zu geben; wir werden uns vielmehr auf eine Erörterung der wichtigsten
Fälle, in denen solche Bewertungen vorzunehmen sind, zu beschränken haben.
Wir haben auf die beiden möglichen Formen der Rechnung hin-
gewiesen): Entweder das Kapital ist gegeben und der Ertrag bekannt,
dann ist die zu berechnende Unbekannte das Verzinsungsprozent; in
!) Daselbst, S. 4.
?) Lemmel, Die Bodenreinertragslehre im sozialökonomischen Lichte, i. d
stitt; k y . F Februarheft 1925, S. 87.
s) Val. S. 61.
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