Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

262 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[720 
Arbeitsverfafsungen mit besehlenden und gehorchenden Elementen erschienen uns so als 
die zwei nolwendigen Folgen des gesellschaftlichen Differenzierungsprozesses überhaupt, 
ohne welchen die aufsteigende Entwickelung der Menschheit sich nicht vollziehen könne. 
Die Differenzierung und das Organisationsbedürfnis der Gesellschaft schuf dauernde 
Klafsengegensätze; sie konnten sich nur anlehnen an die körperlichen und geistigen Ver— 
schieden heiten, welche teils vorhanden waren, teils durch die Macht, das positive Recht, 
die Beschäftigung, die Erblichkeit des Berufes, den Besitz weiter gesteigert wurden. 
Stets war dabei eine größere oder geringere Abhängigkeit der unteren handarbeitenden 
Klassen von den höheren die Folge, und aus ihr, wie aus dem Organisationsbedürfnifse, 
aus den politischen Ideen der Zeit, aus den sonstigen Staats-, Rechts- und Wirt⸗ 
schaftsverhältnisfsen gingen die erwähnten typischen Rechtsformen der Sklaverei, der 
Hörigkeit und der freien Arbeit nach einander hervor. Jede von ihnen setzt erhebliche 
sociale Klassengegensätze voraus; aber jede solche von anderer Art und ein ganz anderes 
Stadium der volkswirtschaftlichen Entwickelung sowie eine ganz andere socialpolitische 
Ideenwelt. Den Unterschied der drei Rechtsformen wird man vielleicht am kürzesten so 
sormulieren können: Die Institution der freien Arbeit giebt den führenden Kreisen ge— 
ringere Herrschafts- und Machtbefugnisse als die Hörigkeit, diese geringere als die 
Sklaverei. Wir werden alfso annehmen können, daß die letztere Institution, die 
Sklaverei, einst da sich bildete, wo etwas größere Familien, Betriebe, Herrschasten zu 
organisieren nur mit den weitgehendsten Machtbefugnissen möglich war, wo die unteren 
Klassen noch roh und gewaltthätig, nur so in die Familien und Betriebe einzuordnen 
waren. In etwas gemilderter Abstufung war dies bei der Hörigkeit der Fall. Die 
beiden älteren Arbeitsverfassungen entsprachen den früheren größeren und härteren Klassen— 
gegenfätzen; man bedurfte bei der noch überwiegenden Naturalwirtschaft, bei der unvoll— 
sommenen Technik und Arbeitsteilung der harten Disciplinarmittel, welche diese In— 
stitutionen boten. Sie erreichten technisch und wirtschaftlich, wie wir oben (1, 8 116) 
sahen, zeitweise Großes, aber nicht ohne die Überspannung ihrer disciplinarischen Herr— 
schaftsmittel. Und das führte mit der Zeit zu so brutalen Mißhandlungen, zu so großen 
socialen Mißständen, daß die ganzen Institutionen endlich unmöglich wurden. Der von 
ihnen erzeugte Haß, die sociale Reibung machte diese schärferen Rechtsformen des herr— 
schaftlichen Arbeitsverhältnisses unmöglich; die aufsteigenden unteren Klassen mußten 
einer humaneren Form unterworfen werden, der der freien Arbeit. — 
Einzelne freie Arbeiter, ja Gruppen von solchen hat schon die Zeit der Sklaverei 
und der Hörigkeit gekannt. Die fähigsten Elemente befreite man, oder sie kauften sich 
die Freiheit; wo größere Geschicklichkeit, fseinere Arbeitsteilung und Geldwirtschaft vor— 
drang, wo die neuen Betriebsformen, die größeren Betriebe sich einstellten, nahm die 
Zahl der freien Arbeiter zu. Die europäische Stadtbevblkerung hatte vom 14. und 
15. Jahrhundert neben Lehrlingen und Gesellen verheiratete Lohnarbeiter; die Haus— 
induftrie erzeugte in den italienischen, deutschen, niederländischen, französischen und eng— 
lischen Städten einen breiten Stand von Leuten, der nur teilweise noch Kleinmeister, 
überwiegend schon reine Lohnarbeiter umfaßte. Auch die Bauarbeiter, die Matrofen, 
die Berg- und Salinenarbeiter des 168. bis 18. Jahrhunderts, die Gelegenheitsarbeiter, 
die Insten, Häusler und andere Tagelöhner auf dem Lande vermehrten da und dort 
die Schar der verheirateten freien Arbeiter (vergl. 18 117 S. 348). Überall war ein 
gewisser volkswirischaftlicher Fortschritt — Bevölkerungsdichtigkeit, größere Arbeits- 
keilung, Geldwirtschaft und Ähnliches —, dann gesteigerte wirtschaftliche Tüchtigkeit, 
größere Intelligenz, eine gewiffe Hebung der Lebenshaltung der Arbeiter die Voraus— 
setzung, wenn die Sklaverei und Leibeigenschaft der freien Arbeit so an einzelnen Stellen 
weichen sollte. 
Erst die letzten hundert Jahre aber haben die volle Befeitigung der Hörigkeit in 
Kuropa, der Sklaverei in den Kolonialländern gebracht und zwar nicht sowohl wie 
früher durch Einzelverträge, Einzelmaßregeln und gewohnheitsmäßige Umbildungen, 
sondern überwiegend in der Form der Durchführung großer Emancipationsgesetze, 
welche von den siaatlichen Gewalten angeordnet, im Laufe einiger Jahre oder Gene—
	        
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