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Ausbau und einer Erleichterung des aktiven zoll-
freien Veredelungsverkehrs erheben, so könnte die
ser Forderung entgegengehalten werden, sie sei
überflüssig, denn die notwendige Gleichstellung
der Blech verarbeitenden Tadusbrien mit ihren aus
ländischen Wettbewerbern erfolge beim Bezug von
Blechen für die Ausfuhr bereits auf Grund des
zwischen der Deutschen Rohstahlgemeinschaft und
der Arbeitsgemeinschaft der Eisen verarbeitenden
Industrie (Avi) im Sommer 1925 abgeschlossenen
Abkommens über den’ Bezug von Walzeisen zu Welt-
marktpreisen (sogenanntes Rückvergütungsabkommen)_.
Indessen würde ein solches Gegenargument vollkom-—
men fehlgehen. Denn weder macht das Bestehen des
Rückvergütungsabkommens den zollfreien Veredelungs
verkehr, noch macht der zollfreie Veredelungs-
verkehr das Rückvergütungsabkommen überflüssig.
Vielmehr sind, wie gezeigt werden wird, beide
Einrichtungen erforderlich, um in der Rohstoff-
beschaffung die notwendige preisliche_ Gloich-
stellung der deutschen Blech verarbeitenden In-
dustrie mit ihren ausländischen Wettbewerbern zu
gewährleisten, |
Zunächst sollen die folgenden Zahlen ein
Bild davon geben, welche ziffernmässige Bedeutung
die Ausfuhr im aktiven zollfreien Veredelungs-
verkehr im Rahmen der Gesamtausfuhr der Weiss-
und Schwarzblech verarbeitenden Industrien be-
sitzt :