‚52
DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE
mit relativ kleinen Umstellungen verblüffende Wirkungen er-
zielen. In meiner eigenen Praxis habe ich das unendlich oft er-
jebt. Was der Druckereimetteur mit recht viel Gedankenlosig-
keit zusammengebaut hatte, habe ich entsprechend dem eben
aufgestellten Grundsatz umgestellt. Mit dem Ergebnis, daß der
Anzeigenteil von Jahr zu Jahr an Umfang zunahm, weil die
Inserenten mit der Wirkung ihrer Anzeigen zufrieden waren.
Platzvorschriften habe ich nur in Ausnahmefällen akzeptiert.
Trotzdem habe ich keine Einnahmeausfälle erlebt, weil die
Inserenten wußten, daß sie tatsächlich auf gute und wirkungs-
volle Placierung rechnen konnten.
Darin liegt schließlich das Geheimnis, die Platzvorschriften
allmählich zum Aussterben zu bringen, indem man nur die
geschickteste Hand mit dem Umbruch der Anzeigen beauftragt.
Ganz sicher macht es weniger Mühe und Kopfzerbrechen, wenn
der Zeitungsverleger selbst für gute und wirkungsvolle Unter-
bringung aller Anzeigen sorgen kann, ohne dabei an allen
Ecken und Enden durch schikanöse Platzvorschriften der
[Inserenten gehemmt zu werden, als wenn der Inserent diese
Aufgabe in die Hand nimmt.
8. Korrekturabzüge. Wer keine klischierten Anzeigen aufgibt
und Wert auf fehlerfreie, korrekte Wiedergabe seiner Anzeigen-
texte legt, tut gut, Lieferung von Korrekturabzügen vor der
Drucklegung zur Bedingung zu machen. Natürlich übernimmt
der Inserent damit auch die Pflicht, die Anzeigentexte frühzeitig
genug dem Verleger zu übergeben und die ihm zugestellten
Korrekturabzüge sofort zu erledigen. Es muß also berechnet
werden, daß hinreichend Zeit für Satz und Hin- und Rück-
sendung der Korrekturabzüge bleibt. In der Regel werden
solche Abzüge nicht geliefert, man muß es also bei der
Auftragserteilung ausdrücklich wünschen.
9. Fehlerhafte Anzeigen. Sind keine Korrekturabzüge ge-
liefert worden und enthalten die Anzeigen grobe, sinn-
entstellende Fehler, so kann der Inserent — nach geltender
Rechtsprechung — entweder nochmalige fehlerfreie Aufnahme
verlangen oder er braucht die fehlerhafte Aufnahme nicht zu
bezahlen. Voraussetzung dafür ist, daß der Inserent gut lesbare
Anzeigentexte geliefert hat. Man sorge also schon im eigenen
Interesse für deutliche Anzeigenmanuskripte.
10. Belegexemplare. Die Frage der Belegexemplare ist trotz
ihrer Wichtigkeit leider noch nicht so geregelt, wie es im