Full text: Die wirtschaftliche Entwicklung und Lage der Elektrotechnik in der Schweiz

53 
fangen und den ausländischen Konkurrenten dadurch 
manche „Klienteln“ in die Tasche gearbeitet würde. Die 
Ueberarbeilszeit wird gewöhnlich mit einem 25°/ 0 igen 
Lohnzuschlag bezahlt. Die Verlängerung der Arbeits 
zeit in den Fabriken über den gesetzlichen Normal 
arbeitstag hinaus bedarf nach gesetzlicher Bestimmung 
der Zubilligung des Regierungsrates, worauf durch einen 
Anschlag in der Fabrik hinzuweisen ist. 
Die Krisenjahre brachten den Arbeitern nicht allein 
die gewünschte Ruhe — regelmässige Arbeitszeit —, 
sondern leider auch eine unangenehme Lohnreduktion. 
Arbeiterentlassungen aber fanden in der Schweiz, elektro 
technischen Industrie selten statt. Um eine Arbeiter- 
Entlassung im grösseren Umlange zu vermeiden, über 
nahmen die Arbeitgeber die Ausführung selbst solcher 
Arbeiten, bei denen sie nicht nur mit keinem Gewinn, 
sondern mit sicherem Verlust zu rechnen hatten.*) 
In einzelnen Betrieben ist man jetzt mit Recht zu 
der Einführung einer mehrwöchentlichen Kündigungszeit 
vorgegangen (Brown, Boveri & Co. 14 Tage). 
Fabrikordnungen, die von neu eintretenden Arbeitern 
dorch Unterzeichnung anzuerkennen sind, geben aus 
führlichen Aufschluss über die Rechte und Pflichten der 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie geben ^ferner be 
sonders Anleitung bezw. Winke dafür, wie sich die 
Arbeitnehmer bei der Bedienung gewisser Maschinen, 
doren unfachmännische Benutzung mit Lebensgefahi 
verbunden ist, zu verhalten haben. Unvorsichtiges 
Arbeiten wird darin mit Strafen bedroht. Im Interesse 
*) Vergl. die Jahresberichte von Brown, Boveri & Co. und 
Maschinenfabrik Oerlikon 1902/3,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.