Full text: Das Hotel- und Gastgewerbe

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DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE 
die Hin- und Rücksendung als Brief oder Paket mit der 
doppelten Briefgebühr oder der doppelten Paketgebühr (nach 
der Entfernungszone) bei der Einlieferung vorauszuentrichten. 
Dem Auftraggeber kann auf Verlangen eine Bescheinigung über 
den bezahlten Betrag erteilt werden. Die vom Auftraggeber 
vorzubereitende Bescheinigung wird kostenlos erteilt. Ergibt 
sich bei der postmäßigen Feststellung der Stückzahl am 
Bestimmungsort ein Unterschied gegen die Angaben des 
Absenders, so wird nachträglich ein Ausgleich durch Nach- 
erhebung oder Erstattung des Unterschieds an Gebühren herbei- 
geführt, wobei die Feststellungen der Post maßgebend sind. 
Unterschiede von zusammen weniger als 10 Pfennig bleiben 
unberücksichtigt. Für Anschriften, die nicht ermittelt werden 
können, wird die Gebühr nicht erstattet. Im Falle des Verlustes 
einer Sendung wird der volle dafür erhobene Gebührenbetrag 
erstattet, irgendein weiterer Ersatz aber nicht geleistet. 
Meiner Ansicht nach könnte diese neue postalische Ein- 
richtung, das Prüfen von Anschriften, für Hoteliers und 
Fremdenverkehrsinteressenten dann. in Frage kommen und 
auch nützliche Dienste leisten, wenn man Werbebriefe und 
Werbematerial an Persönlichkeiten verschicken will, von denen 
man nur den Namen, Stand und Wohnort, aber nicht die nähere 
Adresse kennt. Das würde zum Beispiel dann der Fall sein, 
wenn man die Namen den Fremdenlisten anderer Kurorte und 
anderer Städte entnimmt. 
Für die Verteilung des Werbematerials kämen dann, außer 
der direkten Versendung an bestimmte Persönlichkeiten, die 
guten, soliden Reisebureaus, die Verkehrsbureaus, die großen 
Tageszeitungen -— von denen verschiedene eine Art Reise- 
bureaus oder wenigstens Auskunftsstellen unterhalten — die 
großen Schiffahrtslinien (auch der Flüsse und Binnenseen), im 
Ausland auch vielfach die Werbebureaus der Eisenbahn- 
gesellschaften, sowie die Konsulate in Betracht. Die Auslands- 
konsulate verschiedener Länder haben sich bereit erklärt, in 
Fremdenverkehrsfragen Auskunft zu erteilen, sowie die Ver- 
teilung von Werbematerial zu übernehmen. Da es heutzutage 
ein fast überreiches Angebot an Adreßbüchern aller Art gibt, 
so ist es nicht schwer, sich die einschlägigen Adressen zu 
verschaffen.
	        
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