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3. Neumann.
seinen auf den Vorwerken wohnenden Arbeitern einen Gewinnantheil in der
Weise, daß er den Mehrerdrusch des Getreidebaues über den Durchschnitt
der drei ersten Jahre zu Gelde rechnete und hievon 10 Prozent als Tantieme
vertheilte.
Da jedoch bei steigender Kultur einer Landwirthfchaft die Erträge aus
der Viehhaltung stetiger und bestimmter steigen als die aus dem Getreidebau,
so wurde schon nach einigen Jahren dieser Modus aufgegeben und den Ar
beitern ein Antheil und zwar 5 Prozent vom Gesammt - Reinerträge (nach
Abzug der Pacht) gewährt. Die Pacht endete 1866 und hatte die Tantieme
in der ganzen Zeit zwischen 7 und 14 Thlr. pro Jahr für die einzelne
betheiligte Person geschwankt '). Das mit zur Pacht gehörige Vorwerk Louisen
werth wurde bei Schluß derselben von mir durch Kauf erworben, und da der
Kaufpreis nicht im Verhältniß zur bisher gezahlten Pachtsumme stand, sondern
dieser gegenüber ein erheblich höherer war, wurde dem entsprechend auch die
Tantieme von 5 auf 8 Prozent erhöht.
Das Gut Posegnick kaufte ich im Herbst 1855. Von 1858 ab wurde
eine Tantieme, zunächst 6 Prozent, von 1866 ab 8 Prozent vom Reinerträge
gezahlt. Die Tantieme wird auch hier in der Weise ermittelt, daß von der
gesummten Geldeinnahme sämmtliche Ausgaben, 4 Prozent von dem Kauf
betrage und 5 Procent von der Suinme, die für Bauten, neue Wirthschafts
einrichtungen und Verbesserungen im Interesse der Wirthschaft derartig ver
wendet sind, daß der Besitzer die Ueberzeugung hat, der Gutswerth sei dieser
Summe entsprechend vermehrt, in Abzug gebracht werden. Die Tantieme
wird in der Art vertheilt, daß soviel gleich große Portionen als von den
Gutstagelöhnern Personen regelmäßig. auf Arbeit gekommen, gemacht werden
und auf je einen Arbeiter oder Arbeiterin eine Portion vertheilt wird. Der
Kämmerer (Aufseher) erhält eine doppelte Portion. Ebenso einpsiehlt.es sich,
den Säeleuten '/ 4 bis x / 2 Portion mehr zu geben. Die Hirten nehmen an
dieser Tantieme nicht Theil, sie erhalten pro Stück Vieh, das ihrer Obhut
anvertraut, pro Jahr 5 Sgr., verlieren aber von dieser Gratification für
jedes krepirte Thier l Thlr., für jedes krank geschlachtete 15 Sgr. Die
Schäfer sind ähnlich gestellt. Bei einem aus Waldland gebildeten Vorwerk
(Bettyhof) findet die Tantieme-Berechnung derartig statt, daß zu den Wirth
schaftsausgaben nur für jeden Morgen Ackerland, der schon mindestens die
zweite Saat trägt, 1 Thlr. hinzugerechnet wird und werden von dem Ueber-
schuß gleichfalls 8 Prozent als Tantieme vertheilt.
Für die letzten 6 Jahre stellen sich der Reinertrag und die zur Ver-
theilung gekommene Tantieme folgendermaßen:
*) Selbstverständlich war die Tantieme, wie es auch jetzt der Fall ist, eine
Zulage zu dem ortsüblichen Lohn, der deshalb in keiner Weise verringert wurde.