Full text : Tarif für die Schiffahrtabgaben auf dem kanalisierten Main von Aschaffenburg (alter Handelshafen) bis zur Mündung vom 20. September 1928, nebst Güterklassenverzeichnis und Ausführungsbestimmungen

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2. Werden wegen solcher vorzeitiger Ausladungen Rückerstattungen
 von bereits gezahlten oder verrechneten Abgaben von dem Abgabepflichtigen
 beansprucht, so ist von diesem ein begründeter Antrag
 an das Wasserbauamt Frankfurt a. M. zu richten.
3. Bei derartigen Rückerstattungen, die auf ein Verschulden des
Abgabepflichtigen zurückzuführen sind und ausschließlich in dessen
Interesse liegen, wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 10%
des zurückzuerstattenden Betrages in Abzug gebracht. Die Mindestgebühr
 beträgt in diesem Falle 50 Rpfg., die Höchstgebühr Rm. 20.—.
Anträge auf Rückerstattung im Betrage unter zwei Reichsmark
bleiben unberücksichtigt.
4. Dasselbe gilt für Rückerstattungen, die auf ungenaue Aus-Füllung
 der Anmeldungen durch die Schiffer oder Abgabepflichtigen
zurückzuführen sind.

S 8.

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Umschlagsgüter,
A. Güter, die von der Reichsbahn auf den Wasserweg des kanalisierten
 Mains oder umgekehrt unverändert und unverzüglich umgeschlagen
 werden, gelten als Umschlagsgüter im Sinne des Tarifs,
soweit sie nachstehenden Voraussetzungen entsprechen:
1. Der Umschlag von Schiff zur Reichsbahn oder umgekehrt
muß ungeteilt in ganzen Reichsbahnwagenladungen erfolgen.
2. Für die Empfangs- oder Abgangsstelle der Reichsbahnwagen
müssen mehr als 5 Tarifkilometer auf Reichsbahnstrecke zur
Anrechnung kommen.
Für die Gewährung der Abgaberückerstattung für Umschlagsgüter
 gelten außerdem die folgenden allgemeinen. Bestimmungen:
I. Die Abgaben müssen zunächst für jeden Transport in voller
Höhe wie sonst entrichtet werden (Ausnahme s. V).
II. Die Rückerstattungsanträge — Muster M — sind für jedes
Schiff besonders in doppelter Ausfertigung auszufüllen und
an das Wasserbauamt zu Frankfurt a. M. innerhalb der
anten angegebenen Fristen einzureichen,
Die Anträge müssen von den handelsgerichtlich zugelassenen
 Geschäftsführern unterzeichnet sein, gegebenenfalls
 auch von anderen Personen, die hierzu gegenüber dem
Wasserbauamt ausdrücklich als bevollmächtigt bezeichnet
worden sind.

Güterklassenver-



Güterverzeichnis

            
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