Full text: Tarif für die Schiffahrtabgaben auf dem kanalisierten Main von Aschaffenburg (alter Handelshafen) bis zur Mündung vom 20. September 1928, nebst Güterklassenverzeichnis und Ausführungsbestimmungen

je Schiff u. Schleusung 
als Mit- 
schleuser 
Gruppen- 
schleuser 
Einzel- 
schleuser 
1. Fischerkähnen und an- 
deren. Kleinfahrzeugen 
2. Sportfahrzeugen 
a) Jugendruderbooten 
b) Ruderbooten und 
Segelbooten . .. 
c) Motorbooten bis 30 
Steuer-PS , .... 
d) Motorbooten über 30 
Steuer-PS . 2... 
ıi REM 
0,20RM 
1 
0.507 
% 1) 
0.75 
! 
Anmerkung: Als Kleinfahrzeuge gelten Schiffe mit weniger 
als 15 t Tragfähigkeit, insbesondere alle Sportfahrzeuge, auch 
wenn sie eine größere Tragfähigkeit haben, mit Ausnahme der 
Schlepper und der zur gewerbsmäßigen Beförderung von 
Personen benutzten Schiffe mit eigener Treibkraft. 
Kleinfahrzeuge gelten als ‚‚Mitschleuser“, wenn sie gleich. 
zeitig mit einem oder mehreren der unter I bis III genannten 
Schiffe, als „,‚Gruppenschleuser‘“, wenn sie zugleich mit min. 
destens einem anderen Kleinfahrzeug geschleust werden. 
V, für Schleusungen an Werktagen außerhalb 
der festgesetzten Betriebszeit neben den Ab- 
gaben nach I bis IV eine Sonderabgabe ie Schiff und Schleusung, 
und zwar 
a) von Kleinfahrzeugen von 2 RM, die sich bei gleichzeitiger 
Schleusung von 3 oder mehr Schiffen auf 0,50 RM ermäßigt; 
3) von allen übrigen Schiffen und Schwimmkörpern von 10 RM., 
die sich bei gleichzeitiger Schleusung von 3 oder mehr 
Schiffen oder Schwimmkörpern auf 7,50 RM ermäßigt. 
VI. für Schleusungen an Sonn- und Feiertagen 
außerhalb der für Werktage festgesetzten Betriebszeit die 
Abgaben nach Abschnitt V, außerhalb der für Sonn- und 
Feiertage, aber innerhalb der für Werktage festgesetzten Be- 
triebszeit neben den Abgaben nach I—IV eine Sonderabgabe 
je Schiff und Schleusung, und zwar 
Abgaben- 
tarif 
Nachträage 
Entfer- 
nunastafel 
Aus- 
führungs- 
bestim- 
mungen 
Güter- 
klassenver- 
zeichnis 
Güter. 
verzeichnis
	        
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