119 —
Eine weitere Stufe bilden die Personen des Betriebes.
Auch diese gehören in dieser ihrer Gliedeigenschaft ausnahms
los zum Betrieb selbst. Von den Direktoren und Inspektoren
berunter bis zum Arbeiter ist jeder Organ des Betriebes,
auch der Unternehmer selbst — eine Tatsache, die so oft über
sehen wird und einen Hauptgrund der falschen individualisti
schen Einstellung bildet, die Unternehmung, Markt und Volks
wirtschaft aus (gleichsam willkürlichen, subjektiven) Einzel
handlungen zusammengestückelt sein laßt, statt sie als aus
Ganzheiten, die sich bis herunter zum letzten Organ ausgliedern,
zu verstehen! —
Aus dieser Organeigenschaft der Betriebsteilnehmer folgt
wieder die Eigenschaft jedes Gliedes, ein Einzelwirtschafter
zu sein, d. h. mit Hilfe des aus dem Betriebe gezogenen Wirt
schaftsertrages — des Einkommens — selbst seinen eigenen
Bedarfsbetrieb, den „Haushalt", als eine kleinste wirtschaft
liche Ganzheit, aufzubauen, sich selbst zu ihrem Gliede zu
machen. Die meisten Haushalte sind dann wieder so aufgebaut,
daß mehrere an ihnen teilnehmen, daß sie also selbst mehrere
Wirtschaftsglieder haben, meistens die zur Familie gehörigen
Personen (die wieder Glieder mehrerer Betriebe sein können).
Daß der Haushalt seine eigene Gemeinsamkeilsreife besitzt,
liegt auf der Hand. Er ist ein Betrieb mit eigener „wirt
schaftlicher Hausordnung", die den gesamten Wirtschafts
handlungen — welche hauptsächlich der Genußreife an
gehören — ihre ganz bestimmte Gliederung verleiht. Auch
die Hervorbringungsreife im Haushalte ist eine arteigene.
Man vergleiche z. B. die Gliederung der Handlungen der
Genußreife in einem Gasthofe mit jener in einem Familien
haushalte. Der Unterschied in der verschiedenen „Betriebs
organisation" zeigt jenen der jeweiligen Gemeinsamkeitsreife
an. — Daß der Haushalt selbst keine innere „Marktreife" hat,
darum auch keinerlei Handelstätigkeit, die im Innern seines