Die Arbeiten, die das Amt für Sozialversicherung, nach Genehmigung
eines bestimmten Programmes durch das vorgesetzte Volkswirtschaftsdeparte-
ment, in Angriff genommen hat, waren im wesentlichen folgende.
Zunächst galt es, durch umfassende Erhebungen sich Rechenschaft
darüber zu geben, in welchem Umfange bereits die private Versicherung das
Versicherungsbedürfnis des Einzelnen befriedigt und bei Staat und Ge-
meinden sowie bei privaten Arbeitgebern Fürsorgeeinrichtungen zugunsten
ihres Personals bestehen. Als weitere Arbeit statistischer Natur leitete das
Amt in einer Reihe ausgewählter Gemeinden der verschiedenen Kantone
eine Erhebung ein über die Belastung der Armenpflege durch Leistungen an
Personen von über 60 Jahren und an Witwen und Waisen. Bei der Aus-
wahl der Gemeinden wurde darauf Bedacht genommen, möglichst in jedem
Kanton die verschiedenen Wirtschaftsgebiete in Form von Typen zu erfassen.
Die hauptsächlichste Arbeit des Amtes für die Gesetzgebung über die
Alters- und Hinterlassenenversicherung bildete jedoch eine eingehende Unter-
suchung darüber, wie sich das Wachstum und die Schichtung der schweizeri-
schen Bevölkerung voraussichtlich in der Zukunft gestalten werden. Dieser
Untersuchung, die den Gegenstand einer besondern Publikation des Amtes als
Beilage zu dieser Denkschrift bildet und deren Ergebnisse in einem nach-
folgenden Abschnitte gewürdigt werden sollen, kommt für die Gestaltung
der Gesetzgebung grundlegende Bedeutung zu.
Was die Erhebungen über die bestehenden Versicherungs- und Fürsorge-
sinrichtungen betrifft, so wurde diejenige über die Arbeitgeberfürsorge in der
Privatwirtschaft zuhanden des Bundesamtes für Sozialversicherung durch
den Zentralverband schweizerischer Arbeitgeberorganisationen durchgeführt,
der schon von sich aus eine solche Erhebung beabsichtigt hatte. Es er-
schien zweckmässig, die angebotenen Dienste dieses Verbandes zu benützen,
um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, und weil auch anzunehmen war,
dass die meisten Arbeitgeber sich einer Enquete ihrer Berufsorganisation
gegenüber zugänglicher ‚erweisen dürften als einer von einer amtlichen Stelle
aus direkt geführten Untersuchung gegenüber. Die bestehenden Pensions-
kassen des Bundes, der Kantone und Gemeinden sowie der öffentlichen An-
Stalten, endlich diejenigen der konzessionierten Transport- und Versiche-
rungsunternehmungen zugunsten ihres Personals wurden vom Bundesamt
direkt erfasst. In einer dritten Zusammenstellung wurden, ebenfalls vom
Amte, die bei konzessionierten Versicherungsgesellschaften laufenden
Gruppenversicherungen zugunsten des Personals gewisser Betriebe sowie die
Einzellebensversicherungen aufgenommen. Über die Ergebnisse dieser Er-
hebungen, die heute abgeschlossen vorliegen, aber noch der Bearbeitung
bedürfen, wird seinerzeit ein einlässlicher Bericht veröffentlicht werden.
Schon jetzt kann aber gesagt werden, dass, wenn auch in der öffentlichen
Verwaltung, zum Teil im Handel, besonders in Bank- und Transport-
unternehmungen, sowie bei Versicherungsgesellsehaften, ferner in gewissen