Full text: Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die Arbeiten, die das Amt für Sozialversicherung, nach Genehmigung 
eines bestimmten Programmes durch das vorgesetzte Volkswirtschaftsdeparte- 
ment, in Angriff genommen hat, waren im wesentlichen folgende. 
Zunächst galt es, durch umfassende Erhebungen sich Rechenschaft 
darüber zu geben, in welchem Umfange bereits die private Versicherung das 
Versicherungsbedürfnis des Einzelnen befriedigt und bei Staat und Ge- 
meinden sowie bei privaten Arbeitgebern Fürsorgeeinrichtungen zugunsten 
ihres Personals bestehen. Als weitere Arbeit statistischer Natur leitete das 
Amt in einer Reihe ausgewählter Gemeinden der verschiedenen Kantone 
eine Erhebung ein über die Belastung der Armenpflege durch Leistungen an 
Personen von über 60 Jahren und an Witwen und Waisen. Bei der Aus- 
wahl der Gemeinden wurde darauf Bedacht genommen, möglichst in jedem 
Kanton die verschiedenen Wirtschaftsgebiete in Form von Typen zu erfassen. 
Die hauptsächlichste Arbeit des Amtes für die Gesetzgebung über die 
Alters- und Hinterlassenenversicherung bildete jedoch eine eingehende Unter- 
suchung darüber, wie sich das Wachstum und die Schichtung der schweizeri- 
schen Bevölkerung voraussichtlich in der Zukunft gestalten werden. Dieser 
Untersuchung, die den Gegenstand einer besondern Publikation des Amtes als 
Beilage zu dieser Denkschrift bildet und deren Ergebnisse in einem nach- 
folgenden Abschnitte gewürdigt werden sollen, kommt für die Gestaltung 
der Gesetzgebung grundlegende Bedeutung zu. 
Was die Erhebungen über die bestehenden Versicherungs- und Fürsorge- 
sinrichtungen betrifft, so wurde diejenige über die Arbeitgeberfürsorge in der 
Privatwirtschaft zuhanden des Bundesamtes für Sozialversicherung durch 
den Zentralverband schweizerischer Arbeitgeberorganisationen durchgeführt, 
der schon von sich aus eine solche Erhebung beabsichtigt hatte. Es er- 
schien zweckmässig, die angebotenen Dienste dieses Verbandes zu benützen, 
um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, und weil auch anzunehmen war, 
dass die meisten Arbeitgeber sich einer Enquete ihrer Berufsorganisation 
gegenüber zugänglicher ‚erweisen dürften als einer von einer amtlichen Stelle 
aus direkt geführten Untersuchung gegenüber. Die bestehenden Pensions- 
kassen des Bundes, der Kantone und Gemeinden sowie der öffentlichen An- 
Stalten, endlich diejenigen der konzessionierten Transport- und Versiche- 
rungsunternehmungen zugunsten ihres Personals wurden vom Bundesamt 
direkt erfasst. In einer dritten Zusammenstellung wurden, ebenfalls vom 
Amte, die bei konzessionierten Versicherungsgesellschaften laufenden 
Gruppenversicherungen zugunsten des Personals gewisser Betriebe sowie die 
Einzellebensversicherungen aufgenommen. Über die Ergebnisse dieser Er- 
hebungen, die heute abgeschlossen vorliegen, aber noch der Bearbeitung 
bedürfen, wird seinerzeit ein einlässlicher Bericht veröffentlicht werden. 
Schon jetzt kann aber gesagt werden, dass, wenn auch in der öffentlichen 
Verwaltung, zum Teil im Handel, besonders in Bank- und Transport- 
unternehmungen, sowie bei Versicherungsgesellsehaften, ferner in gewissen
	        
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