Full text: Alters- und Hinterlassenenversicherung

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Grenzen und sollten willig übernommen werden, wenn der Arbeitgeber bedenkt, 
dass damit das Los seines Arbeitnehmers im Alter, sowie dasjenige der Witwe 
und der Kinder bei vorzeitigem Tode in gewissem Masse sichergestellt ist. 
Die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen werden 
allein schon gestatten, in jedem Versicherungsfalle eine angemessene Leistung 
auszurichten. Zu ihnen kommen die ganz erheblichen Zuwendungen aus öffent- 
lichen Mitteln des Bundes und der Kantone, deren Gesamtbetrag das erreicht, 
was aus den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber an Versicherungs- 
leistungen ausgerichtet wird und nach Ablauf der Übergangsperiode von 
15 Jahren gegen Fr. 90 Millionen jährlich ausmachen wird. Diese Zuwendungen 
führen zu einer Verdoppelung der für die Versicherung aus Beitragseinnahmen 
zur Verfügung stehenden Gelder und geben ihr erst den vollen Wert, Durch 
eine zweckentsprechende Verteilung der öffentlichen Mittel, welche der breiten 
Masse der Bezüger von Versicherungsleistungen zugute kommen sollen, wobei 
aber doch Personen mit reichlicherem Einkommen auszuschliessen sind, wird 
es möglich, die Nachteile, die dem gewählten System der Einheitsversicherung 
anhaften, zu beseitigen und der Einrichtung den wünschbaren sozialen Charakter 
zu verleihen. Die Altersrenten werden dergestalt in vielen Fällen Fr. 500 
für den einzelnen Rentner, bei einem Ehepaar somit Fr. 1000 im Jahre erreichen. 
Kantone mit teureren Lebensverhältnissen werden die Zusatzversicherung im 
Rahmen des Bundesgesetzes einführen können. Bestrebungen zur Schaffung 
kantonaler Versicherungen sind an mehreren Orten schon im Gange. Mit den 
Leistungen der Zusatzversicherung wird es möglich sein, den Betrag der einzelnen 
Altersrente bis auf mehr als Fr. 800 jährlich zu erhöhen, was bei einem Ehepaar 
zu einer Rentensumme von mehr als Fr. 1600 führt. Damit gelangt man zu 
Renten, die mit wenigen Ausnahmen denjenigen der ausländischen Sozial- 
versicherung nicht nachstehen. Zugleich sind es Beträge, die eine wertvolle 
Hilfe darstellen und besonders in Verbindung mit etwelchen Ersparnissen 1m 
allgemeinen die Existenz im Alter sicherstellen dürften. Wie mancher Greis 
und wie manche Greisin, die heute einsam ein mühseliges Leben fristen, weil 
der beschränkte Erwerb ihren Kindern und andern Verwandten nicht gestattet, 
sie bei sich aufzunehmen oder sie zu unterstützen, werden, im Besitze einer 
Altersrente, gerne aufgenommen werden. Der Erwerb der Angehörigen und die 
Rente zusammen werden im gemeinsamen Haushalte jedem ein besseres Aus- 
kommen sichern. Die Stellung des alten Vaters und der betagten Mutter im 
Haushalte der Kinder wird eine bessere und würdigere sein, wenn sie mit ihrer 
Rente ein Entgelt für ihre Aufnahme leisten, als wenn sie arbeitsunfähig und 
mittellos ihren Kindern zur Last fallen. Die Waisenrenten, die in kinderreichen 
Familien ähnliche Beträge erreichen, werden erlauben, besser, als es bisher viel- 
fach der Fall war, die Erziehung und die berufliche Ausbildung der Kinder fort- 
zuführen und abzuschliessen. 
Die Rücksicht auf die beschränkten Mittel und die wirtschaftliche Trag 
fähigkeit hat uns gezwungen, die Witwenversicherung etwas weniger gut aus- 
zustatten, als wir es gern getan hätten. Aber jüngere Witwen werden im Er-
	        
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