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Grenzen und sollten willig übernommen werden, wenn der Arbeitgeber bedenkt,
dass damit das Los seines Arbeitnehmers im Alter, sowie dasjenige der Witwe
und der Kinder bei vorzeitigem Tode in gewissem Masse sichergestellt ist.
Die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen werden
allein schon gestatten, in jedem Versicherungsfalle eine angemessene Leistung
auszurichten. Zu ihnen kommen die ganz erheblichen Zuwendungen aus öffent-
lichen Mitteln des Bundes und der Kantone, deren Gesamtbetrag das erreicht,
was aus den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber an Versicherungs-
leistungen ausgerichtet wird und nach Ablauf der Übergangsperiode von
15 Jahren gegen Fr. 90 Millionen jährlich ausmachen wird. Diese Zuwendungen
führen zu einer Verdoppelung der für die Versicherung aus Beitragseinnahmen
zur Verfügung stehenden Gelder und geben ihr erst den vollen Wert, Durch
eine zweckentsprechende Verteilung der öffentlichen Mittel, welche der breiten
Masse der Bezüger von Versicherungsleistungen zugute kommen sollen, wobei
aber doch Personen mit reichlicherem Einkommen auszuschliessen sind, wird
es möglich, die Nachteile, die dem gewählten System der Einheitsversicherung
anhaften, zu beseitigen und der Einrichtung den wünschbaren sozialen Charakter
zu verleihen. Die Altersrenten werden dergestalt in vielen Fällen Fr. 500
für den einzelnen Rentner, bei einem Ehepaar somit Fr. 1000 im Jahre erreichen.
Kantone mit teureren Lebensverhältnissen werden die Zusatzversicherung im
Rahmen des Bundesgesetzes einführen können. Bestrebungen zur Schaffung
kantonaler Versicherungen sind an mehreren Orten schon im Gange. Mit den
Leistungen der Zusatzversicherung wird es möglich sein, den Betrag der einzelnen
Altersrente bis auf mehr als Fr. 800 jährlich zu erhöhen, was bei einem Ehepaar
zu einer Rentensumme von mehr als Fr. 1600 führt. Damit gelangt man zu
Renten, die mit wenigen Ausnahmen denjenigen der ausländischen Sozial-
versicherung nicht nachstehen. Zugleich sind es Beträge, die eine wertvolle
Hilfe darstellen und besonders in Verbindung mit etwelchen Ersparnissen 1m
allgemeinen die Existenz im Alter sicherstellen dürften. Wie mancher Greis
und wie manche Greisin, die heute einsam ein mühseliges Leben fristen, weil
der beschränkte Erwerb ihren Kindern und andern Verwandten nicht gestattet,
sie bei sich aufzunehmen oder sie zu unterstützen, werden, im Besitze einer
Altersrente, gerne aufgenommen werden. Der Erwerb der Angehörigen und die
Rente zusammen werden im gemeinsamen Haushalte jedem ein besseres Aus-
kommen sichern. Die Stellung des alten Vaters und der betagten Mutter im
Haushalte der Kinder wird eine bessere und würdigere sein, wenn sie mit ihrer
Rente ein Entgelt für ihre Aufnahme leisten, als wenn sie arbeitsunfähig und
mittellos ihren Kindern zur Last fallen. Die Waisenrenten, die in kinderreichen
Familien ähnliche Beträge erreichen, werden erlauben, besser, als es bisher viel-
fach der Fall war, die Erziehung und die berufliche Ausbildung der Kinder fort-
zuführen und abzuschliessen.
Die Rücksicht auf die beschränkten Mittel und die wirtschaftliche Trag
fähigkeit hat uns gezwungen, die Witwenversicherung etwas weniger gut aus-
zustatten, als wir es gern getan hätten. Aber jüngere Witwen werden im Er-