Full text : Alters- und Hinterlassenenversicherung

3

Personen in die Versicherung einbezogen und im allgemeinen ohne Rücksicht
auf das Alter mit Versicherungsleistungen bedacht werden, wenn die Voraussetzungen
 dafür vorhanden sind. Bei dieser Sachlage ist es begreiflich, dass
die Einnahmen. aus den Beiträgen der Versicherten selber, wenn diese in
ihrer Höhe dem angenähert sind, was die Jüngern in einer privaten Versicherung
 aufzubringen hätten, zur Bestreitung der Versicherungslast nicht
genügen können. Denn in der Privatversicherung, die, wie dargetan, nach
dem Prämiendeckungskapitalverfahren arbeiten muss, ist die Prämie so
berechnet, dass sie während der Jahre der Zugehörigkeit zur Versicherung
bis zum Eintritt des Versicherungsfalles kapitalisiert und aufgezinst die
notwendige Reserve zur Bestreitung der Versicherungsleistung ergibt. Ältere
Leute müssten in der Privatversicherung für die gleiche Leistung ein
mehrfaches dessen bezahlen, was ihnen als Einheitsbeitrag in dieser sozlalen
 Versicherung abverlangt wird.
Deshalb sind der vorgesehenen Versicherung, welche einerseits auf die
Kapitalisierung der Beiträge im allgemeinen verzichtet, anderseits von der gesamten
 bei Inkrafttreten des Gesetzes lebenden Generation bloss einen niedrigen
 Einheitsbeitrag erhebt, weitere laufende Mittel zur Bestreitung der jährlichen
 Versicherungslast und zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichtes zwischen
 Einnahmen und Ausgaben zuzuführen. Diese Mittel gewinnen wir zum
Teil dadurch, dass wir in den ersten Jahren der versicherten Bevölkerung
bloss beschränkte Leistungen ausrichten, gleichzeitig aber von sämtlichen
Beitragspflichtigen von Anfang weg den vollen Beitrag, wie er oben festgesetzt
 wurde, erheben. Auf diese Weise gelangen wir zu Rücklagen,
deren Erträgnisse zur Deckung eines Teiles des Ausgabenüberschusses benützt
werden können. Diese Übergangsperiode darf nicht allzu lang sein und
soll zwar beschränkte, aber doch noch angemessene Leistungen bieten, ansonst
 die Vorzüge der Wahl des Umlageverfahrens zum guten Teile wieder
wegfallen würden, Verschiedene Lösungen sind denkbar. Wir werden auf sie
in anderem Zusammenhange, bei der Besprechung der Versicherungsleistungen,
zurückkommen.
Aber bei aller Beschränkung der Leistungen in der Übergangszeit wäre
die Finanzierung einer befriedigenden Vollversicherung immer noch nicht
möglich, wenn nicht zu den Prämien der Versicherten eine weitere laufende
 Einnahme hinzuträte. Es sind dies Beiträge der Arbeitgeber, deren
Erhebung im folgenden Abschnitte begründet werden soll und deren Ertrag
 wir auf etwa 15—17 Millionen Franken bemessen. Die Beiträge der
Versicherten und der Arbeitgeber zusammen werden gestatten, im Laufe
einer 15jährigen Übergangszeit einen Fonds von etwa 700—800 Millionen
Franken zu äufnen, dessen Zinse zu 4 %—414 % in die Rechnung eingestellt,
28—832 Millionen Franken betragen, eine Summe, welche mit den übrigen
laufenden Einnahmen zusammen im wesentlichen zur Bestreitung des Versicherungsaufwandes,
 unter Beiseitelassung der Zuschüsse des Staates an die
Versicherungsleistungen, ausreichen wird.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.