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Die Verfassung stellt dem Bund an besondern Mitteln zur Bestreitung
seiner Zuwendungen an die Versicherung die Einnahmen aus der fiskalischen
Belastung des Tabaks und die Reineinnahmen aus einer Erweiterung der
Besteuerung der gebrannten Wasser zur Verfügung. Die erstern, die auf
dem Bundesbeschlusse vom 4. April 1924 beruhen, fliessen bereits seit dem
1. Januar 1926 in einen für die Alters- und Hinterlassenenversicherung be-
stimmten Fonds, die letztern sind noch nicht erschlossen, sondern bilden erst
den Gegenstand der Revisionsvorlage zu Art. 32 bis der Bundesverfassung.
Die Reineinnahmen aus der Belastung des Tabaks belaufen sich zurzeit
auf rund Fr. 22 Millionen jährlich. Eine in Vorbereitung befindliche Gesetzes-
vorlage soll nach Mitteilungen des Finanzdepartements durch etwelche Er-
höhung gewisser Zollsätze und durch eine geringe Zigarettensteuer diesen
Ertrag auf Fr. 26 bis 28 Millionen jährlich steigern können. Mit dieser Erhö-
hung und bei Verzinsung der Fondsgelder zum durchschnittlichen Anleihens-
zinsfuss des Bundes, den wir auf 4% % ansetzen, sollte es möglich sein, im
Laufe der nächsten Jahre bis zum Inkrafttreten der Versicherung einen
Fonds von rund Fr. 280 Millionen anzulegen. Dabei gehen wir davon aus,
dass die Revision des Tabakzollerlasses baldiıgst zum Abschlusse gebracht.
werden könne. Tritt das Versicherungsgesetz z. B. im Jahre 1933 in Kraft,
so würden im Jahre 1934 die auf die Dauer von 15 Jahren auf die Hälfte
beschränkten Versicherungsleistungen, zu denen der Staat ebenfalls die Hälfte
hinzulegt, zur Ausrichtung gelangen. Die daherige Belastung des Bundes be-
trägt anfänglich Fr. 16—17 Millionen Jährlich und steigt langsam auf ca. 28
bis 24 Millionen zu Ende der Übergangsperiode an. Während dieser Zeit reicht
die Einnahme aus der Tabakbesteuerung nicht nur aus, sie wird nicht einmal
voll beansprucht. Der nicht verbrauchte Rest dieser Einnahme wird in den
Fonds fliessen und bei einer Verzinsung von durchschnittlich 4% % zu seiner
Äufnung auf ungefähr Fr. 400 Millionen führen.
Die Deckung der Ausgaben des Bundes ist also für die ersten 15 Jahre
gesichert, und der Bund tritt in die zweite Periode der Versicherung, in der die
vollen Leistungen ausgerichtet werden, mit den gleichen jährlichen der Ver-
sicherung verfangenen Einnahmen aus der Tabakbelastung und einem Fonds
ein, der Fr. 400 Millionen beträgt und einen Zinsertrag von Fr. 18 Millionen
jährlich abwirft. Ja die Leistungen des Bundes in der Übergangsperiode
sind sogar mit dem heutigen Ertrag der Tabakzölle gedeckt.
Nach Ablauf der Übergangszeit steigt infolge der Ausrichtung der vollen
Leistungen der Versicherung die Belastung des Bundes durch Leistungszu-
schüsse aus öffentlichen Mitteln auf den Betrag von rund Fr. 70 Millionen
jährlich an. Davon werden dannzumal Fr. 26—28 Millionen durch die jähr-
lichen Einnahmen aus der Tabakbelastung und Fr. 18 Millionen durch die
Fondszinse gedeckt sein, während ein ungedeckter Betrag von Fr. 24 Millionen
verbleibt. In jenem Zeitpunkt sollte der Bund in der Lage sein, eine
solche jährliche Mehrausgabe zu übernehmen, Allein wir sind der Meinung,