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3.) Fortzahlung des Lohnes für einen Tag kann
gewährt werden bei dienstlich begründetem
Wohnungswechsel am gleichen Dienstort, bei
eigener Hochzeit und Hochzeit der Kinder, bei
der Niederkunft der Ehefrau.
1.) Fortzahlung des Vohnes für einen Tag in der
Woche kann gewährt werden nach erfolgter
Kündigung, wenn die Dienstbefreiung zum
Aufsuchen eines anderen Dienstoerhältnisses
ersorderlich ist.
5. Ueber die vorstehenden Bestimmungen (Ziffer
14 hinaus besteht kein Anspruch auf Dienst⸗
befreiung. Wird in anderen Faͤllen Dienst⸗
befreiung gewährt, so entfällt für die ver—
säumten Arbeitsstunden der Anspruch auf Ver⸗
aütung. In besonderen Fällen einer vorüber—
gehenden Behinderung, z. B. durch öffentliche
Wahlen oder durch Erfüllung sonstiger staats⸗
bürgerlicher Pflichten kann jedoch zur Vermei—
dung unbilliger Härten der für die hierzu er⸗
forderliche Zeit ausfallende Stundenlohn von
der Behörde zugebilligt werden.
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Nebenarbeit.
Der Arbeiter darf Nebenbeschäftigungen gegen
Entgelt nur mit Zustimmung der Behörde aus—
üben, die im Benehmen mit der gesetzlichen Arbeiter—
vertretung erteilt werden kann. Wiederholter Ver—
stoß gegen diese Bestimmung gilt als wichtiger Grund
zur fristlosen Entlassung.