Full text: Wirtschaftlichkeitslehre

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Schlichtung und Schiedswesen. 
Von großer Bedeutung für die »soziale Rationalisierung« waren 
und sind jene Einrichtungen, welche, sei es paritätisch aus Ver- 
tretern der Arbeitgeber und der Arbeiter bestellt — gerichtartige 
Vermittlungs- und Schiedsinstanzen (conciliation und arbitration), 
Gewerbe- und Kaufmannsgerichte —, sei es amtlich bestellte 
neutrale Organe, wie z. B. der »Schlichter« in Deutschland, dazu 
berufen sind, einzelne oder kollektive Arbeits- und Lohnkonflikte 
ohne Kampf (Streik, Lockout) zum Austrage zu bringen. Der 
Bestand dieser wertvollen Einrichtungen hat — die Streikstatistik 
beweist dies — die Zahl der friedlich-schiedlich beendeten sozialen 
Konflikte überall zuungunsten der »sozialen Kämpfe« gesteigert, 
sie sind also gleichsam ein Mittel des sozialen Pazifismus, mithin 
im hohen Grade rationell zu nennen. Nichts ist bezeichnender für 
die zunehmende Einsicht in die Rationalität dieser sozialen Politik, 
als die Ende 1927 begonnenen Versuche Sir A. Monds, des eng- 
lischen Großindustriellen, im Einvernehmen mit den Führern der 
Trade Unions zu einer paritätischen Organisation zu gelangen, 
welche für die Erhaltung des sozialen Friedens zu sorgen haben 
wird. Es bedarf nicht vieler Worte, um zu beweisen, wie irrationell 
jeder soziale Kampf ist, welche Verluste er den einzelnen Beteiligten — 
Arbeitern und Unternehmern —, aber auch der Volkswirtschaft 
bringt, um wieviel vernünftiger (rationeller) daher die friedliche Aus- 
:ragung sozialer Meinungsverschiedenheiten ist. Auch der Minister 
a. D. Philipp Snowden von der Labour Party äußerte sich (»Neue 
Freie Presse«, August 1927) in diesem Sinne. Er wendet sich ent- 
schieden gegen den (General-) Streik und befürwortet die Rationali- 
sierung der Austragung von Interessenkonflikten. Gar ein politisch 
indizierter Generalstreik stehe völlig außerhalb der legalen Funktionen 
der Trade Unions. Diese hätte die wirtschaftlichen Fragen des 
Arbeitsverhältnisses so ziemlich gelöst und ließen sich daher jetzt 
öfter zur Behandlung politischer Fragen drängen, seien aber nur 
dazu berechtigt, ihre Forderungen auf konstitutionellem Wege (im 
Parlamente) zu verfechten. Snowden befürwortet dann die Schaffung 
aines Wirtschaftsparlamentes, von welchem wir im Abschnitt »öffent- 
liche Rationalisierung« handeln werden. 
Auch eine Reihe außerbetrieblicher Mittel gibt es, deren eine 
erfolgreiche »soziale Rationalisierung« nicht entbehren kann. Da ist
	        
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