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Schlichtung und Schiedswesen.
Von großer Bedeutung für die »soziale Rationalisierung« waren
und sind jene Einrichtungen, welche, sei es paritätisch aus Ver-
tretern der Arbeitgeber und der Arbeiter bestellt — gerichtartige
Vermittlungs- und Schiedsinstanzen (conciliation und arbitration),
Gewerbe- und Kaufmannsgerichte —, sei es amtlich bestellte
neutrale Organe, wie z. B. der »Schlichter« in Deutschland, dazu
berufen sind, einzelne oder kollektive Arbeits- und Lohnkonflikte
ohne Kampf (Streik, Lockout) zum Austrage zu bringen. Der
Bestand dieser wertvollen Einrichtungen hat — die Streikstatistik
beweist dies — die Zahl der friedlich-schiedlich beendeten sozialen
Konflikte überall zuungunsten der »sozialen Kämpfe« gesteigert,
sie sind also gleichsam ein Mittel des sozialen Pazifismus, mithin
im hohen Grade rationell zu nennen. Nichts ist bezeichnender für
die zunehmende Einsicht in die Rationalität dieser sozialen Politik,
als die Ende 1927 begonnenen Versuche Sir A. Monds, des eng-
lischen Großindustriellen, im Einvernehmen mit den Führern der
Trade Unions zu einer paritätischen Organisation zu gelangen,
welche für die Erhaltung des sozialen Friedens zu sorgen haben
wird. Es bedarf nicht vieler Worte, um zu beweisen, wie irrationell
jeder soziale Kampf ist, welche Verluste er den einzelnen Beteiligten —
Arbeitern und Unternehmern —, aber auch der Volkswirtschaft
bringt, um wieviel vernünftiger (rationeller) daher die friedliche Aus-
:ragung sozialer Meinungsverschiedenheiten ist. Auch der Minister
a. D. Philipp Snowden von der Labour Party äußerte sich (»Neue
Freie Presse«, August 1927) in diesem Sinne. Er wendet sich ent-
schieden gegen den (General-) Streik und befürwortet die Rationali-
sierung der Austragung von Interessenkonflikten. Gar ein politisch
indizierter Generalstreik stehe völlig außerhalb der legalen Funktionen
der Trade Unions. Diese hätte die wirtschaftlichen Fragen des
Arbeitsverhältnisses so ziemlich gelöst und ließen sich daher jetzt
öfter zur Behandlung politischer Fragen drängen, seien aber nur
dazu berechtigt, ihre Forderungen auf konstitutionellem Wege (im
Parlamente) zu verfechten. Snowden befürwortet dann die Schaffung
aines Wirtschaftsparlamentes, von welchem wir im Abschnitt »öffent-
liche Rationalisierung« handeln werden.
Auch eine Reihe außerbetrieblicher Mittel gibt es, deren eine
erfolgreiche »soziale Rationalisierung« nicht entbehren kann. Da ist