[Deutschland]
bis zu 3 Monaten 5
bis zu einem Jahre
und für jede weiteren alı-
veilangenen 6 Monate .10 mehr.
Eine Ermäßigung der Steuer auf die
Hälfte der vorstehend angegebenen Be-
träge Iindet bei den Wechseln statt, die
vom Inland auf das Ausland gezogen und
nur im Auslande zahlbar sind. Bei einem
Wechsel, der z. B. auf eine Firma in Berlin gezogen, von
dieser aber in London zahlbar westellt ist, kommt vor-
zenanıte Ermäßigung nicht in Frage.
Die Steuer beträgt mindestens RM —.10. Höhere
Beträge sind stets auf volle RM —.10 nach oben abzurunden.
Die im Freistaat Danzig, im Memelgebiet und im Saar-
gebiet ordnungsgemäß verstempelten Wechsel sind — laut
Erlaß des Reichsfinanzministers vom 18. August 1926 II R.V.
13770 — nicht mehr nachzuversteuern. Ob ein Wechsel mit
dem Danziger (memelländischen oder saarländischen), oder
mit dem deutschen Wechselstempel zu versehen ist, wird
Jurch die Tatsache entschieden, in welchem Gebiete und zu
welchem Zeitpu:’ "ic Steuerschuld zuerst entstanden ist.
Stempxu ;
1. Quittunge.::
2. Duplikate,
3. Exemplare, die nur zur Akzepteinholung versändt
werden, sofern diese einen entsprechenden Vermerk
‚ragen und die Rückseite durchkreuzt ist,
Wechsel, die vom Aussteller auf das Ausland gezogen
und „per Sicht“ oder nicht später als 10 Tage nach Aus-
stellung fällig sind und vom Aussteller unmittel-
bar in das Ausland versendet werden,
Transitwechsel, d. s. hier zirkulierende Wechsel, die
vom Ausland auf das Ausland gezogen und nur im Aus-
lande zahlbar sind.