(Deutschland)
Muß ein Wechsel nachverstempelt werden, so
sind die erforderlichen Stempelmarken unterhalb des letzten
Giros anzubringen, damit bei einer evtl. Bestrafung der, der
die richtige Verstempelung vorgenommen hat, und mit ihm
alle folgenden Giranten frei ausgehen. Das nachträgliche
Anbringen der Wechselstempelmarken am oberen Rande
des Abschnittes ist nicht gestattet und wird evtl. als Ur-
kundenfälschung angesehen.