Full text: Der Scheck- und Wechselverkehr mit dem Auslande

Belgien 
(Brüssel.) 
Währung: Belg. Franken = bifrs. 
Mittelkurs vom 31. Dez. 25 = 19,04 für 100 birs. 
„30. Juni 26 = 11,73 „ 100 
1 firs. = 100 Centimes. 
Telegrammgebühren: M. —.13. 
Schecks: Schecks können auf Banken und auf 
Privatleute gezogen werden, u. z. beträgt die Stem pel- 
zebühr für Schecks auf Banken und Bankiers 
birs. —.20, 
iür Schecks auf Nichtbankiers, sowie 
Quittungen für je bfrs. 500. 
Nöchstbetrage von bfrs. 5.—. 
Postschecks sind stempelirei. 
Gutschriftsaufgaben sind mit bfrs. —.10 zu verstempeln. 
Schecks, die in Belgien ausgestellt sind, müssen vor 
jeder Unterschrift gestempelt oder mit Stempelmarken ver- 
sehen werden. 
birs. —.10 bis zum 
Wechsel: Zur Unterscheidung von einem Scheck 
muß der Wechsel im Text eine Bezeichnung wie 
‚Wechsel‘, „Tratte‘“ oder dergl. enthalten. Das Wort 
„Wechsel“ ist also nicht unbedingt erforderlich. 
Als Akzept genügt die einfache Unterschrift, jedoch 
darf das Akzept nicht auf den Stempelmarken stehen, da 
diese durch Datum und vollen Namen zu entwerten sind. 
Ist der Zahlungsort ein anderer als der Wohnort des Be- 
Zogenen, so muß das Domizil auch im Akzept angegeben sein. 
Der Besitzer eines Wechsels muß die Zahlung am 
Fälligkeitstage verlangen. Ist der Verfalltag jedoch 
ein Sonn- oder Feiertag, so ist der Wechsel am vorher- 
zehenden Werktage zahlbar.
	        
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