Full text: Der Scheck- und Wechselverkehr mit dem Auslande

Frankreich 
(Paris) 
Währung: Franz. Franken = firs. 
Mittelkurs vom 31. Dez. 25 = 15,67 für 100 ffrs. 
„30. Juni 26 = 11,81 „ 100 
1 firs. = 100 Centimes. 
Telegrammgebühren: M. —,16. 
Schecks: Das Ausstellungsdatum muß in Buch- 
staben geschrieben sein. Ist dies nicht der Fall, so unterliegt 
der Scheck der auf Handelswechsel zur Anwendung gelan- 
genden Stempelsteuer. 
Schecks können auf Banken und auf Privatleute ge- 
zogen werden. 
Die Stempelsteuergebühr beträgt 
für Schecks auf Banken und Bankiers ifrs. —,20, 
für Schecks auf Private ffirs. —,20, zuzüglich 
Quittungssteuer 
ffirs. —,25 bei einem Betrage bis zu firs. 100,— 
—50 5%» 2 1000,— 
über ifrs. 1 000,— 
Wechsel: Das Wort „Wechsel“ kann fehlen. 
Erforderlich ist jedoch die Erklärung über den erhalte- 
nen bzw. in Rechnung gestellten Wert. 
Als Akzept genügt die einfache Unterschrift. 
Ist der Verfallta g ein Sonn- oder Feiertag, so ist der 
Wechsel am nächsten Werktage zahlbar. Protest man- 
gels Zahlung muß spätestens am Tage nach dem Verfall er- 
hoben werden. 
Die Stempelabgabe erfolgt durch Stempelauf- 
druck seitens der Behörde oder durch Stempelmarken, die 
durch Ort, Datum und Namen entwertet werden. 
Die Stempelgebühr beträgt 
ffirs. —,15 für jedes angefangene Hundert. 
Stempelfrei sind Duplikate. 
Die Stempelstrafe beträgt für jede französische 
Unterschriit 6% der Wechselsumme.
	        
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