Full text: Der Scheck- und Wechselverkehr mit dem Auslande

Holland 
(Amsterdam) 
Währung: Holl. Gulden — hfl. (FL.) 
Mittelkurs vom 31. Dez. 25 - : 168,95 für 100 Guldet 
;‚ 30. Juni © 168,14 La 
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Schecks: Es können Schecks auf Banken und auf 
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Die Stempelgebühr beträgt hil. —.10. 
Werden mehrere Exemplare ausgestellt bzw. präsen- 
lert, so ist jede Ausfertigung stempelpflichtiy. 
Für Gutschriftsaufgaben über mehr als hil. 10.— (aus- 
senommen Kontoüberiräge) und jede Giroüberweisung sind 
zleichfalle '- * ”tı entrichten. 
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Die Bezeichnung „Wechsel“ wird nicht 
„230 ist die Erklärung über den erhaltenen 
ma 1'1i0 Wert erforderlich. 
* ’ruck „angenommen‘ 
Ist der Verfalltag ein Sonn- oder Feiertag, so ist 
der Wechsel am nächsten Werktage zahlbar. Trägt ein 
Wechsel den Vermerk „ohne Kosten‘, so wird gegyebenen- 
falls ein Zahlungsaufschub von 2 bis 3 Wochen gewährt. 
Soll im Nichtzahlungsfalle Protest erhoben werden, 
dann muß dieser Protest spätestens am nächsten Werktage 
nach dem Zahltage erfolgen. Auf ausdrücklichen Wunsch 
des Einsenders kann jedoch der Präsentant von der Er- 
hebung des formellen Protestes Abstand nehmen und sich 
mit einer von dem Bezogenen auf den Wechsel gesetzten 
und unterschriebenen Erklärung begnügen. Auf Grund 
dieser Erklärung kann dann späterhin, falls erforderlich, 
Protest durch einen Notar erhoben werden.
	        
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