/Italien)
Laufzeit über 6 Monate:
Die doppelten Stempelsätze entsprechend vorstehender
YTabelle.
Zu diesen Sätzen iststetsnochfürjedenWech-
sel ein Quittung sstempel in Höhe von Lit. —.10 zu
berechnen.
Sind im Ausland ausgestellte Wechsel bereits im Ur-
sprungsland versteuert worden, so werden die oben genann-
'en Stempelsätze auf die Hälfte herabgesetzt.
Aus dem Ausland kommende Duplikate unterliegen
den gleichen Sätzen, jedoch nur bis zum Höchstbetrage von
Lit. 3.10 einschließlich Quittungsstempel.
Die Stempelstrafe beträgt das 120 fache des hin-
terzogenen Stemnclhetraz:s, mindestens Lit. 30.—. Außer-
dem ist dar‘ ©7560 A-ß der Wechsel seine Wechsel-
eigensz!