/Jugoslavien]
über Din. 3.200.- 5: PD
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- mehr.
Stempelstrafe: Ist ein Wechsel nicht genügend
verstempelt, oder ist ein der Wechselsumme nicht ent-
sprechendes Wechselblankett verwendet worden, so hat der
Aussteller des Wechsels, ebenso wie der Empfänger — falls
dieser die Unkorrektheit nicht sofort anmeldet — außer der
regelmäßigen Taxe noch den zwanzigfachen Betrag der
ganzen Stempelgebühr als Strafe zu entrichten.
Aus diesem Grunde muß besonders darauf geachtet wer-
Jen, daß im Auslande ausgestellte Wechsel keinen in Jugosla-
vien liegenden Ort als Ausstellungsort angeben, weil in Ju-
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