Palästina
(Jerusalem)
Wechsel: Die” Bezeichnung als „Wechsel‘“ kann
iehlen.
Das Bekenntnis über den empfangenen oder in Rechnung
gestellten Wert ist dagegen erforderlich.
Als Ak ze pt genügt die einfache Unterschrift.
Ist der Verfallta g ein Sonn- oder Feiertag, so ist der
folgende Werktag der Zahltag. Im Nichtzahlungsfalle muß
der Protest spätestens am nächsten Werktage nach dem
Zahltage erhoben werden.