Full text: Der Scheck- und Wechselverkehr mit dem Auslande

Palästina 
(Jerusalem) 
Wechsel: Die” Bezeichnung als „Wechsel‘“ kann 
iehlen. 
Das Bekenntnis über den empfangenen oder in Rechnung 
gestellten Wert ist dagegen erforderlich. 
Als Ak ze pt genügt die einfache Unterschrift. 
Ist der Verfallta g ein Sonn- oder Feiertag, so ist der 
folgende Werktag der Zahltag. Im Nichtzahlungsfalle muß 
der Protest spätestens am nächsten Werktage nach dem 
Zahltage erhoben werden.
	        
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