Full text: Der Scheck- und Wechselverkehr mit dem Auslande

Saargebiet 
(Saarbrücken) 
Die saarländische Stempelgebühr beträgt für 
Wechsel und kaufmännische Anweisungen 
bis firs. 500. PS, 
über firs. 500.— ,, „1000 
„ 1000— „1500 
1 500.— „200€ 
für jede weiteren ffrs. 2 000. 
Schecks und Quittungen sind stempelfifrei 
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Auf Grund eines Gegenseitigkeits-Abkommens sind die 
in Deutschland auf das Saargebiet ausgestellten Wechsel, die 
mit deutschen Wechselstempelmarken ordnungsgemäß ver- 
steuert sind, nicht mehr saarländisch zu verstempeln. Des- 
gleichen sind die im Saargebiet ausgestellten und ordnungs- 
gemäß versteuerten Wechsel im Deutschen Reiche nicht 
nachzuverstempeln. (Lt. Erlaß des Reichsfinanzministers 
vom 18. August 1926.) 
Im übrigen ist für sämtliche Wechselangelegenheiten im 
Saargebiet die Deutsche Wechselordnung maßgebend. 
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