Full text: Die wirtschaftliche Konzentration

1. Die Begriffsbildung 
Auf wirtschaftlichem Gebiete hat in neuester Zeit die Zusammen- 
schlußbewegung große Aufmerksamkeit erregt, die sich in allen Zweigen 
der Erwerbstätigkeit bemerkbar macht, weil sie vom Standpunkte der 
Einzelwirtschaft durch Verminderung der Erzeugungskosten und durch 
Vermehrung des Absatzes die Gewinne erhöht, aber auch vom Stand- 
punkte der Volkswirtschaft dem Land eine größere Leistungsfähigkeit 
verleiht. Die Bewegung ist noch im vollen Flusse, allerlei Wandlungen 
und Übergänge vollziehen sich unaufhörlich, so daß mit einer geschlossenen. 
Übersicht noch nicht gerechnet werden kann. Zur richtigen Beurteilung 
und gegenseitigen Verständigung müssen aber doch schon jetzt klare 
Begriffe und feste. Gesichtspunkte für deren Einordnung herausgearbeitet 
werden. 
Zunächst ergibt sich eine große Mannigfaltigkeit deshalb, weil aus 
verschiedenen Berufskreisen dasselbe Wort für ungleiche Erscheinungen 
geprägt wird. Ein Kartell der Industrie ist etwas anderes als ein Kartell 
der politischen Parteien oder der wissenschaftlichen Akademien. 
Ferner ändert sich auch innerhalb desselben Berufskreises, besonders 
im Wirtschaftsleben, der Begriff mit den Verhältnissen. Unter Kartell 
verstand man ehedem eine Verabredung von Gewerbsleuten zur Erhöhung 
der Verkaufspreise, während. heute jede gemeinsame Regelung der 
Erzeugung oder des Absatzes darunterfällt. Trust war der Name für 
eine monopolistische Zusammenfassung einer ganzen Industrie in einer 
Hand, heute dagegen bezeichnet man so jeden Komplex von größeren 
Unternehmungen, auch wenn von einer beherrschenden Stellung auf 
dem Markte nicht die Rede sein kann. 
Das irgendeinmal geprägte und mit einem bestimmten Begriffe 
verbundene Wort geht häufig in den Text der Gesetze über, die noch 
lange in Geltung bleiben, wenn auch unterdessen der Sprachgebrauch 
den Begriff verändert hat. Dadurch entsteht leicht ein Zwiespalt zwischen 
juristischen und wirtschaftlichen Begriffen, der die Verständigung 
erschwert. Der Gesetzgeber vermeidet es mit gutem Grunde, Definitionen 
zu geben, weil er dem Begriff eine gewisse Elastizität belassen will und 
damit rechnen kann, daß der Sprachgebrauch in dem zu regelnden 
Gebiete (Gewerbeordnung, Handelsrecht, Arbeitsrecht usw.) und der 
textliche Zusammenhang des Gesetzes selbst genügend Klarheit schafft. 
Dann entstehen aber sogar Unstimmigkeiten zwischen den einzelnen 
Gesetzen, die aus verschiedenen Regelungsgebieten und verschiedenen 
Zeiten. stammen. Selbst in den elementarsten Fragen, z. B. in der 
Gruntzel, Konzentration
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.