Full text: Die wirtschaftliche Konzentration

Die Formen der Konzentration 
des Bezuges oder Absatzes Vorteile zu erzielen (hauptsächlich Kartelle, 
teilweise auch Interessengemeinschaften). 
IT. Nach dem Grade der Konzentration: 
1. Eine teilweise, die nur zwei oder wenige unter vielen Unter- 
nehmungen des betreffenden Produktionszweiges umfaßt (meist, durch 
Interessengemeinschaften, auch durch Fusionen und Prsts) und 
2. die vollständige, welche so viele dieser Unternehmungen vereinigt, 
daß sie auf dem Markte in der Richtung des Angebotes oder der Nach- 
frage eine beherrschende Stellung einnehmen kann, die leicht mit dem 
Monopol verwechselt wird. 
IV. Nach der Beschränkung der Selbständigkeit 
der Unternehmungen: 
1. Durch bloßen Vertrag, der die Teilnehmer nur nach ganz 
bestimmten Richtungen bindet, ihnen aber im übrigen volle rechtliche 
und wirtschaftliche Selbständigkeit beläßt (Kartelle und Interessen. 
gemeinschaften), 
2. durch einseitigen Aktienerwerb oder gegenseitigen Aktientausch 
(Interessengemeinschaften), 
3. durch Bildung einer Haltegesellschaft (holding company), welche 
die rechtliche Selbständigkeit der eingegliederten Unternehmungen 
wahrt, aber die wirtschaftliche aufhebt, und 
4. durch Aufhebung der rechtlichen und wirtschaftlichen Selb- 
ständigkeit in einer völligen Verschmelzung (Fusion). 
Schon aus diesen Andeutungen ist ersichtlich, daß die sprach- 
gebräuchliche Bezeichnung: Kartelle, Interessengemeinschaften, Trusts 
und Fusionen, auf mehrere dieser Einteilungsreihen übergreift. 
Von der Haltegesellschaft, die eine Form des Zusammenschlusses 
darstellt, ist zu unterscheiden die Spitzen- oder Dachgesellschaft, die 
nur ein Verwaltungsorgan irgendeiner Form des Zusammenschlusses ist, 
sich also mit ihnen oft vereinigt findet. 
Eine in Deutschland viel gebräuchliche Bezeichnung ist Konzern 
für die wirtschaftliche Einheit einer größeren Zahl von in Formen der 
horizontalen oder vertikalen Konzentration, besonders Interessen. 
gemeinschaften und Haltegesellschaften, zusammengefaßten Unter- 
nehmungen. Die Zusammenfassung kann auch hier durch eine Spitzen- 
gesellschaft erfolgen, aber auch durch eine führende Persönlichkeit 
oder eine führende Unternehmung oder eine kleine Delegation aus den 
leitenden Persönlichkeiten der vereinigten Gruppen. Sie kann über 
den Rahmen einer industriellen Konzentration hinausgehen und —
	        
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