Full text: Die wirtschaftliche Konzentration

28 Der Zusammenschluß durch Bildung einer Haltegesellschaft 
bei Interessengemeinschaften usw. Sie weist ein im Verhältnis zu der 
Kapitalskraft der vereinigten Unternehmungen auffallend niedriges 
und unter die zugehörigen Unternehmungen aufgeteiltes Kapital auf, 
da sie gewöhnlich nur die Erhaltung eines Bureaus und keine eigene 
Erwerbstätigkeit bezweckt, erscheint daher seltener als Aktiengesellschaft, 
sondern als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, offene Handels- 
gesellschaft und sogar als Genossenschaft mit beschränkter Haftung, 
also in einer Form, die bloß kleingewerblichen Betrieben zugedacht war. 
Die Haltegesellschaft baut sich auf der Scheidung auf, welche die 
Aktiengesellschaft zwischen dem Sachkapital und dem Effektenkapital 
der Unternehmung vornimmt. Das Sachkapital besteht in Grundstücken, 
Gebäuden, Maschinen, Warenvorräten usw. und ist allein maßgebend 
für den Ertrag, nach welchem es auch bewertet werden muß, da es streng- 
genommen einen „Substanzwert‘“ gar nicht gibt. Durch die Zerteilung 
des Kapitals in einzelne Anteile, die in marktgängigen Wertpapieren, 
den Aktien, verkörpert werden, entsteht das Effektenkapital, das aber 
das Sachkapital nicht vergrößert, sondern nur repräsentiert. Wird 
nun das Effektenkapital ohne gleichzeitige Vergrößerung des Sach- 
kapitals auf dem Wege der Emission von neuen Aktien vermehrt, so 
entsteht jener in der Konzentrationsbewegung nicht seltene Vorgang, 
den man als „Verwässerung‘“ („‚watering‘“) bezeichnet und der der Geld- 
inflation ziemlich ähnlich ist. Überhaupt führt die Aktie infolge ihrer 
großen Marktgängigkeit ein von dem Unternehmen selbst unabhängiges 
Eigenleben, sie ist selbst Ware mit besonderen Verhältnissen von An- 
gebot und Nachfrage und wird nicht immer nach der voraussichtlichen 
Ertragsfähigkeit, sondern oft nach den Aussichten auf eine Steigerung 
oder Abschwächung des Kurses bewertet, wobei nicht bloß der Geschäfts- 
gang des Unternehmens, sondern auch alle zahlreichen psychischen 
Einwirkungen zu beurteilen sind, wie sie auf einem so leicht beweg- 
lichen Markt wie der Börse zur Geltung kommen. Die Haltegesellschaft 
ist nun dadurch bemerkenswert, daß ihr Effektenkapital überhaupt 
kein Sachkapital, sondern wieder nur ein Effektenkapital repräsentiert, 
Eine Haltegesellschaft kann aber selbst wieder Untergesellschaft einer 
anderen Haltegesellschaft sein, so daß dasselbe Sachkapital durch 
mehrere aufeinander aufgebaute Effektenkapitalien besessen. werden 
kann. In den Vereinigten Staaten von Amerika haben derartige Ver- 
schachtelungen in den mannigfaltigsten Formen stattgefunden. Der 
Ausgangspunkt für die Errichtung kann sowohl bei der Obergesellschaft 
als auch bei den Untergesellschaften liegen. Der erstere Fall ergibt sich 
gewöhnlich dann, wenn eine Unternehmung nach fremden Wirtschafts- 
gebieten mit Rücksicht auf den dort bestehenden Zollschutz nicht 
bloß ihre kaufmännische, sondern durch Errichtung eigener Filialfabriken 
auch ihre produktive Tätigkeit ausdehnen will. Einer solchen Filial-
	        
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