Full text: Die wirtschaftliche Konzentration

Das Kartell 
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die Betriebe durch Verpachtung von der einen an die andere Gesellschaft 
vereinigt werden. Es kann auch eine neue Gesellschaft gegründet werden, 
die von einzelnen Unternehmungen die Betriebe pachtweise übernimmt. 
Außer dem Pachtzins wird zuweilen den verpachtenden Unternehmungen 
eine Minimaldividende zugesichert. Gegenüber der Verschmelzung 
der Anlagekapitalien hat die der Betriebe den Vorteil, daß sie infolge 
des Wegfalles einiger Steuern weniger Kosten verursacht. 
15. Das Kartell 
Ein Kartell ist eine vertragsmäßige Vereinigung von selbständigen 
Unternehmungen mit gleichem Geschäftsinteresse zum Zwecke gemein- 
;amer Regelung der Produktion oder des Absatzes. Von der Interessen- 
gemeinschaft unterscheidet es sich dadurch, daß es sich nicht mit der 
Zusammenfassung von wenigen Unternehmungen begnügt, sondern 
darin so weit geht, daß es das Gesamtverhältnis zwischen Angebot und 
Nachfrage beherrschen kann. Vom Trust und der Fusion trennt es 
die Tatsache, daß es nicht eine höhere Unternehmungsform darstellt, 
sondern. die vereinigten Unternehmungen rechtlich und wirtschaftlich 
völlig selbständig 1äßt und nur vertragsmäßig bindet. Eine Besonderheit 
gegenüber allen anderen Arten der Konzentration ist die, daß es sich 
nicht auf die gesamte Erzeugung des Unternehmens, sondern nur auf 
bestimmte Erzeugnisse bezieht, so daß eine Unternehmung auch mehreren 
verschiedenen Kartellen gleichzeitig angehören kann. 
Die Kartellfähigkeit eines Produktionszweiges schwankt in weiten 
Grenzen und hängt von einer Reihe von Vorbedingungen ab. Mit der 
Größe des Betriebes wird das Bestreben nach Kartellierung zunehmen,“ 
weil mit der Höhe der investierten Kapitalien das Interesse an deren 
Erhaltung wächst. Je geringer die Zahl der Produzenten, desto leichter 
die Verständigung, doch ist es nicht notwendig, alle unter einen Hut 
zu bringen. Zuweilen genügt schon die Vereinigung von 60% der Gesamt- 
produktion, in der Regel aber sind 80 bis 90% notwendig. Von großer 
Bedeutung ist ferner die örtliche Konzentration. der Betriebe und die 
häufig damit zusammenhängende natürliche Teilung der Absatzgebiete. 
Für Ziegeleien, Brauereien und andere Industrien, welche sich um größere 
Städte gruppieren, genügen gewöhnlich örtliche Kartelle. Die Gleich- 
artigkeit der Betriebe in bezug auf Größe und technische Einrichtung 
ist. förderlich, weil bei zu großer Ungleichheit der größte und best- 
eingerichtete, daher mit den. niedrigsten Kosten arbeitende Betrieb 
Aussicht hat, die schwächeren im freien Konkurrenzkampf zu verdrängen. 
Wenn gar Hausindustrielle mit Fabriken in Wettbewerb treten, wird 
schon aus technischen Gründen ein Zusammenschluß kaum möglich 
sein. „Gemischte“ Betriebe, welche die Kartellerzeugnisse in Betrieben 
Gruntzel, Konzentration
	        
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