Das Kartell
des eigenen Unternehmens weiter verarbeiten, verursachen manche
Schwierigkeit, weil sie nicht wie die „reinen‘“ Betriebe am Verkauf
interessiert sind. Erforderlich ist ferner ein gewisses Maß von Vertret-
barkeit der kartellierten Ware, welche darin besteht, daß gleiche Mengen
als gleichwertig gelten, weil die Beschaffenheit als gleich vorausgesetzt
wird. Solange Beschaffenheit, Marke, Form, Material usw. große Unter-
schiede bilden, werden sich für die Produktion und den Absatz keine
einheitlichen Normen aufstellen lassen, denn für das Kartell taugt nur
Massenware. Allerdings kann wie bei den Warenbörsen die Vertretbarkeit
durch Aufstellung einheitlicher Typen künstlich hergestellt werden.
Günstig ist ferner die Vereinigung der Nachfrage, denn wenigen und
großen Abnehmern gegenüber läßt sich eine Regelung leichter durch-
setzen, besonders wenn diese selbst Produzenten und Händler sind,
als den letzten Verbrauchern gegenüber. In dieser Hinsicht sind die
Erzeuger von Halbfabrikaten gegen die Erzeuger von Ganzfabrikaten
entschieden im Vorteil. Falls der kartellierte Artikel einer staatlichen
Verbrauchssteuer unterliegt, so übernimmt der Staat eine wichtige,
für das Kartell sonst sehr schwierige Vorarbeit, nämlich die Führung
einer genauen Statistik über Produktion und Konsum, fördert es also
unabsichtlich.
Unter den Kartellen unterscheiden wir folgende Arten:
I. Kartelle zur Regelung des Angebots, und zwar:
1. Konditionenkartelle zur Regelung der Verkaufsbedingungen,
2. Preiskartelle zur Regelung der Verkaufspreise,
3. Reduktionskartelle behufs Einschränkung der Produktion in
den Einzelbetrieben.
1. Rayonierungskartelle behufs Aufteilung der Absatzgebiete,
5. Kontingentierungskartelle behufs Einschränkung der Gesamt-
produktion, ;
6. Verkaufskartelle behufs Zentralisierung des Verkaufes,
7. Ausfuhrkartelle zur Beseitigung des Produktionsüberschusses
durch Ausfuhr.
IL. Kartelle zur Regelung der Nachfrage mit den gleichen, aber
seltener vorkommenden Unterabteilungen.
Vereinigungen zur Regelung der Nachfrage nach Arbeitskräften
nehmen auch kartellartige Formen an, sind aber wegen der Verschiedenheit
des Objektes aus diesem Rahmen auszuscheiden.
Besondere Erwähnung verdienen die immer mehr aufkommenden
Kartellkombinationen. Eine solche ist durch Verbindung zweier Formen
möglich; so ist ein Preiskartell gewöhnlich auch ein Konditionenkartell,
weil Preise und Verkaufsbedingungen in innigem Zusammenhange
stehen. Ferner werden Kartelle für einzelne Produkte in einem Industrie-
zweig zu einer höheren Organisation zusammengefaßt. Der deutsche