Object: Die Regelung der Zuckerbesteuerung auf statistischen Grundlagen

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in zwei 4jährige zerlegen. Wir gelangen dann zu neben 
stehendem Bilde (s. S. 7, Tabelle II.). 
Hier tritt uns in den beiden Perioden eine ganz entgegen 
gesetzte Einwirkung der Rübensteuer auf die Staatskasse entgegen. 
Zieht man von der gesammten Netto - Einnahme der I. Periode 
von 176 978 886 Mk. 
die um das Zehnfache vermehrte Gesammt- 
consumtion ab mit 172 957 760 „ 
so ergiebt sich als Facit, daß die Auskunft 
aus der Zuckerbesteuerung um ... 4 021 126 Mk. 
hoher gewesen ist, als sie bei der Belastung des Consums mit 
10 Mk. pro Ctr. hätte sein sollen. Dagegen haben in der 
zweiten Periode, in der nach dem gesammten Consum hätten auf- 
kommeil müssen 226 579 060 Mk. 
die wirklichen Netto-Einnahmen von . . . 222 456 380 „ 
sich um 4 122 680 Mk. 
zu niedrig bclanfcn. Man sicht also, daß in der That in der 
ersten Hälfte des angezogenen Zeitabschnitts durchschnittlich eine 
größere Rübenmenge, als bei der Rormirung der Rübenstcucr 
und der Exportbonificationen angenommen war, zur Herstellung 
eines Centners Zucker gcdicut hatte, während in der zweiten 
Hälfte dasselbe Zuckerquantum aus einer geringeren Rübenmenge 
gewonnen war. Wie viele Ctr. Rüben in den beiden Perioden 
dnrchschnittlich verbraucht waren, erfährt man, wenn man die 
Zahlen der geernteten Rübenerträge dlirch die Zahlen der Rüben 
zucker-Produktion theilt. Man erhält dann folgende Ergebnisse 
(s. S. 8, Tabelle III.). 
Es zeigt sich also, in welchem Maße in der ersten Periode 
der Rübenverbrauch zur Herstellung von 1 Ctr. Zucker höher ge- 
weseu war, als man bei der Festsctzuilg der Rübcnsteuer von 
80 Pf. angenommen hatte, und wie weit in der zweiten Periode 
das erforderliche Rübenquantum noch unter die Annahme für 
die Steuerrückvergütungen hinuntergegangen, welchem Umstand ja 
das Manco von 4 122 680 Mk. seine Entstehung verdankt.
	        
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