Full text : Preußisches Landbuch

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Dorstadtsches  Stipendium.
Es  besteht  in  jährlich  80  Thlr.  und  wird  vom  Magistrat  zu  Halberstadt
  an  zwei  dortige  arme  Stndircndc  der  Theologie  verliehen.
Maria  Anna  Doutrelepont,
unverehelicht,  zu  Malmedy,  schenkte  1843  dem  dortigen  Wohlthätigkcits-Amte
  ein  Haus  mit  Garten  und  Wiese  im  Werthe  von  1800  Thlr.,
ferner  200  Thlr.,  um  das  Haus  zu  einer  Krankcn-Anstalt  einzurichten
"ud  1000  Thlr.,  deren  Zinsen  zur  künftigen  Unterhaltung  von  barmherzigen
  Schwestern  des  Ordens  vom  h.  Karl  Borromäus,  welchen  die
Geschenkgeberin  hier  eingeführt  zu  sehen  wünschte,  verwendet  werden
sollten.
Drasdo-Stiftung  in  Torgau,
feit  1848  bestehend,  mit  einem  Vermögen  von  21,000  Thlr.  Die
Zinsen  sind  theils  zu  einem  Universitäts-Stipendium  von  120  Thlr.
jährlich,  theils  zu  wohlthätigen  Anstalten  (wie  Kleinkinder-Bewahr-Anstalten)
  theils  zu  Unterstützungen  verschämter  Armen  und  zu  ähnlichen
Zwecken  bestimmt.
Christoph  Dreier,
Inn.,  Dr.  der  Theologie  und  Professor  zu  Königsberg  widmete  1000
Ģulden  zu  einem  Stipendium  auf  3  Jahre  für  seiner  Freunde  (Dr.
Pauli,  Dr  Sepncr,  Dr.  Gruben,  Dr.  Döschcr,  Dr.  Hartwan
  n  )  Kinder  in  der  angegebenen  Folge.  Nach  einem  Vergleich  von
1718  sollen  sowohl  weibliche  als  männliche  Descendenten,  wenn  sie
Studia  académica  betreiben,  perzeptionsfähig  sein,  und  wenn  cs  an
Gliedern  der  genannten  Familien  weiter  fehlt,  kann  der  im  Genuß  sich
besindende  Stipendiat  länger  als  3  Jahre  im  Genuß  bleiben.  Der
Fonds  bestand  1838  (Koch  II.  550)  in  291*  Thlr.  Kapital.
Dr  eissigsches  Legat.
Eine  alte  Stiftung  bei  der  Universität  Halle.  Hofrath  Dr  ei  fs  i  g
widmete  100  Thlr.,  deren  Zinsen  an  arme  Studircnde  ansgezahlt  werden
sollen.  Der  Fonds  war  bis  1838  ans  180  Thlr.  vermehrt,  und  die
Verleihung  des  Stipcndii  steht  der  theologischen  Fakultät  zu  (Koch  I.
441.)
Dresdesche  Stiftung.
Die  zu  Naumburg  a.  S.  geborene  unverehelichte  Ernestine  Dresde
(t  1853)  vermachte  5000  Thlr.,  welches  Kapital  für  die  Lebenszeit
der  Univcrsal-Erbin  mit  einer  jährlichen  Rente  von  225  Thlr.  behaftet
war.  Die  Zinsen  sollten  nach  dem  Erlöschen  dieser  Rente  als  eine
lebenslängliche  Unterstützung  an  unverhcirathet  bleibende  mittellose  Mädchen ­
  ans  gebildeten  Ständen,  und  zwar  zunächst  an  Familien  -  Angehörige ­
  der  Stiftcrin  gezahlt  werden.  Die  Verwaltung  und  Kollatur
ist  dem  Magistrate  übertragen.  Jedes  arme  Mädchen,  gleichviel  wo
es  wohnhaft  oder  ob  es  noch  in  des  Vaters  oder  der  Mutter  Hause
lebt,  soll,  sobald  es  das  dreißigste  Jahr  ihres  Lebensalters  überschritten
und  unverheiratet  geblieben  ist,  50  Thlr.  jährlich  bis  an  ihr  Lebensende ­
  beziehen.
            
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