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Dritter Teil.
Die höhere Sterblichkeit der unehelichen Kinder ist heute
noch ein Faktum. Modernere Untersuchungen über die Morta-
lität der Unehelichen ergaben auch in Deutschland ungünstige
Resultate1%_ Die Sterblichkeit scheint übrigens im wesentlichen
die Säuglinge und die Kinder bis zum fünften Lebensjahre zu
betreffen. Zur Besserung der Lage der unehelichen Kinder sind
deshalb in letzter Zeit in der norwegischen Gesetzgebung Maß-
nahmen zugunsten einer natürlichen Säuglingsernährung vor-
gesehen worden, da die Statistik die hohen Todesziffern der Un-
ehelichen aus der Tatsache der häufigen Trennung der Kinder
von ihrer Mutter und ihrem vorzeitigen Übergang zu künst-
licher Ernährung erweise!®, In manchen industriellen Groß-
betrieben, wie in der Schokoladefabrik Tobler in Bern,
wird aus dem Gesichtspunkt heraus, daß es höchste Unter-
nehmerpflicht sei, eine wohlverstandene Menschenökonomie
zu treiben, den niederkommenden Arbeiterinnen ohne Rück-
sicht auf die eheliche oder uneheliche Geburt des Kindes
Krankengeld für acht Wochen sowie die Kosten für die
Hebamme bezahlt, wenn ein Arzt nicht, oder doch nur auf
Veranlassung der Hebamme zugezogen wird, und schließlich
hat die Wöchnerin noch Anspruch auf ein Stillgeld von 40 Fr.,
wenn sie ihr Kind wenigstens 10 Wochen nach der Geburt
stillt12%a, Ähnliches wird auch aus der französischen Industrie
gemeldet. Die bekannte Firma Michelin in Clermont-Ferrand
gewährt Müutterschaftsprämien zur Bekämpfung der Ab-
zitiert bei Charles Comte, Trait& de legislation ou exposition des lois
genGrales, suivant lesquelles les peuples prosperent, deperissent, ou restent
stationnaires, 3e &d., Bruxelles 1837, Hauman, Cattoir et co., p. 354.
285 Lindner, S. 186f.
129 Keller und Klumker, Säuglingsfürsorge und Kinderschutz in den
europäischen Staaten, Berlin 1912, Springer, S. 1045.
1308 Theodor Tobler, Die Entwicklung der Tobler-Unternehmung und
ihrer Arbeiter-Fürsorge und -Wohlfahrtseinrichtungen. 3. Aufl., Launen bei
Bern 1924, Polygr. Gesellsch., S. 62.