Übergang von Unehelichkeit zu Ehelichkeit. 109
noch deshalb jede Stabilität fehlt, weil ein Teil der Unehelichen
im Laufe der Zeit in die Rubrik der Ehelichen überführt wird.
Wir sprechen hier von der gesetzlichen Anerkennung unehe-
licher Kinder durch den Vater, eine Handlungsweise, die durch
Motive wie Wiedergutmachung geschehenen Unrechtes, all-
mählich eingetretene Liebe zum Kinde, gutes Verhalten der
Mutter in den Zeiten nach der Geburt, hervorgerufen werden
kann, aber auch von vornherein in der Absicht des im Augen-
blick der Geburt des Kindes am Eingehen der Ehe mit der
Mutter aus besonderen Gründen verhinderten Vaters gelegen
haben kann. Einzelne Gesetzgebungen, wie die italienische und
französische, unterstützen übrigens die nachträglichen An-
erkennungen unehelicher Kinder noch besonders. Zumal ist
in der Pariser Arbeiterbevölkerung die Zahl der Geschlechts-
verbindungen groß, bei denen erfahrungsgemäß die Geburt
des Kindes der gesetzlichen Anerkennung desselben voranzu-
gehen pflegt. In der Tat weist z. B. die Statistik des Jahres
1912 neben 1526 bei der Geburt des Kindes vorgenommenen
Legitimationen (Anerkennung seitens des Vaters), 957 vom
Vater allein und 1116 von beiden Eltern zusammen vor-
genommene spätere Legitimationsakte auf. Wodurch die an-
gegebene Zahl der unehelichen Kinder naturgemäß eine ent-
sprechende nachträgliche Verminderung erfährt!75, Ähnliches
wird auch aus Italien176 und aus manchen, besonders agrari-
schen. Teilen Deutschlands berichtet177. In den industriellen
175 Annuaire Statistique de la ville de Paris. Annee 1912, Paris 1915,
„ 126.
’ 176 In Turin betrug in den Jahren zwischen 1804-—180%7 der Prozent-
satz der später als legitim anerkannten unehelichen Geburten 3,2 %. In
den Jahren 1900—1904 war er auf 6,9%, 1905 auf 7,1 % gestiegen.
([F. Abba], Progressi igienici sanitari e demografici della citta di Torino,
Torino 1906, Vassallo, p- 99.)
177 In Oldenburg sollen um die Mitte des vorigen Jahrhunderts 48 %
der unehelichen Kinder, in der Pfalz 29,7 %, im übrigen Bayern 15 %