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Dritter Teil.
Erscheinung jedoch darf die Ehescheidung getrost als ein so-
ziales Übel, hervorgerufen durch die besonderen Charakteri-
stiken jedes massenpsychologischen Verhaltens, wie psychische
Ansteckung sowie Minderung des Verantwortlichkeitsgefühles,
angesprochen werden. Einige Worte über die Ehescheidung als
Gruppenerscheinung. Hier wäre zumal auf einige Kreise der
Politiker und der Literaten, zumal in Deutschland und in Frank-
reich, zu verweisen, denen man mit der Behauptung kaum Un-
cecht tut, ihnen sei die allfällige Ehescheidung fast zur Kon-
vention geworden, In diesen Kreisen wird es der auswärtige
Freund bei seinem Besuch kaum mehr wagen, sich nach dem
Befinden der Gattin zu erkundigen, weil er sich stets die peinliche
Antwort wird vergegenwärtigen müssen, es sei nicht mehr die-
selbe.
Ernster noch ist die Situation, wenn die Ehescheidung
nicht nur als Gruppenerscheinung, sondern sozusagen gleich
einer von der Gesetzgebung selbst ausgehenden Krankheit,
welche mehr oder weniger gleichmäßig den ganzen Volkskörper
umfaßt, auftritt. Nach den Angaben des statistischen Bureaus
der Vereinigten Staaten wurden im Jahre 1923 in Amerika
165000 Ehen geschieden; das bedeutet eine Ehescheidung auf
je 7,5 Eheschlüsse. Im Jahre 1905 waren nur 68000 Schei-
dungen ausgesprochen worden, so daß im Laufe von achtzehn
Jahren die Zahl der Scheidungen um mehr als 140 0%, gestiegen
ist, während die Bevölkerung in der angegebenen Zeit nur um
rund 30 % zugenommen hat. Die Zahl der Scheidungen wächst
zur Zeit vier- oder fünfmal so rasch wie die Bevölkerungs-
ziffer, und das Ende ist noch nicht abzusehen. Im Jahre 1922
traf im Staate Oregon auf je 2,5 Ehen eine Scheidung, in
Wyoming eine Scheidung auf 3,9 Ehen; in Montana war das
Verhältnis ı zu 4,3, in Missouri ı zu 4,7, in Oklahoma ı zu 4,8.
in Texas 1, zu 4,9, in Kalifornien ı zu 5,1, in Ohio ı zu 5.2.