Full text: Sittlichkeit in Ziffern?

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Dritter Teil. 
wenn die Besonneneren auch aus Rücksicht auf die Intimität 
der Ehe und aus dem Grundsatz, nur in dringenden Fällen zu 
Strafandrohungen zu schreiten, von der Verfolgung abraten227 
Derartige mit mehr oder weniger Reserven ausgesprochene 
Postulate der Strafbarkeit bestimmter Geschlechtsbeziehungen 
in der Ehe werden außer aus psychologischen Voraussetzungen 
‘Recht der Frau auf ihren Körper, welches eine Verweigerung 
desselben auch dem Ehemann gegenüber einschließt), auch aus 
physiologischen Prämissen abgeleitet. Das gilt zumal für die 
Periode der eingetretenen Schwangerschaft, welche manchen 
Ärzten und manchen Frauen zufolge ein Aufhören des eroti- 
schen Triebes bedeutet: „Die Frau hat von dem Augenblick ihrer 
Empfängnis an das Gefühl des Gesättigtseins. Was das Weib 
verlangte, die Mutterschaft, hat es erreicht, und nun hat ihre 
Natur nur noch das Verlangen nach Ruhe. Ganz unbedingte 
Schonung aber erheischt die Natur in den sechs bis acht letzten 
Wochen vor der Niederkunft. Was hier an Weib und Kind ver- 
brochen wird, ist furchtbar und schmachvoll. Was müssen 
beide in solchen Augenblicken rohester Vergewaltigung 
leiden !‘“228, Auch Hegar meint; daß es ein Unrecht sei, der Frau 
eheliche Pflichten aufzuerlegen, während es umgekehrt des 
Mannes Pflicht sei, ihr nichts zuzumuten, was ihr schlecht 
bekäme. Ansonsten man ruhig von Geschlechtssklaverei reden 
dürfte 29, Dieser Forderung der Ärzte und Feministen entspricht 
das tatsächliche Verhalten mancher wilder Välkerschaften. bei 
S. 79. — Viele moderne feministische Schriftsteller tendieren zu Frei- 
1eit in der Ehe auf rechtlicher Basis. (Ellen Key. S. 22. 23.) 
27 Dorn, S. 23. 
28 Landmann, Beiträge zur Kenntnis des geschlechtlichen Emp- 
indens des’ schwangeren und stillenden Weibes. Oranienburg (Mark) 1917, 
Eden, S. 17. 
“9 Alfred Hegar, Die Untauglichkeit zum Geschlechtsverkehr und 
zur Fortpflanzung, in der Politisch-Anthropologischen Revue. Jahrg. I 
(1902), S. 99.
	        
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