Full text: Sittlichkeit in Ziffern?

140 
Dritter Teil. 
Das Gesetz kennt nur starre Normen und schließt vor allen 
Zwischenstufen die Augen. Das Gesetz weist in sexueller Hin- 
sicht nur zwei Gruppen auf: Kontrollmädchen, d. h. Mädchen, 
deren Unsittlichkeit kontrolliert und abgestempelt worden ist, 
und anständige Frauen. Was der ersten Kategorie nicht an- 
gehört, fällt ohne weiteres in die zweite. Beide sind wie durch 
einen Abgrund voneinander getrennt, über den der eifrige 
Mann des Gesetzes allerdings von Zeit zu Zeit einen Steg findet, 
indem er einzelne Individuen aus der zweiten in die erste Kate- 
gorie überführt, nicht aber ohne dabei häufig traurigen Miß- 
verständnissen oder merkwürdigen Beegriffsverwirrungen an- 
heimzufallen 245, 
Der vollzogene Übergang zur Klasse der Prostituierten 
schafft. indes auch noch keine Einheitsklasse, weder öko- 
nomisch, noch kulturell, noch sozial, noch letztendlich ethisch. 
Auch .auf den niedersten Stufen des Dirnentums selbst 
gibt es noch Klassenunterschiede. Die feineren. besser ge- 
einem neuen Hut oder durch Verführung auf den entehrenden Pfad. Sie 
nimmt jetzt eine leichtere, dafür schlechter bezahlte Stelle an, macht auch 
schon Feierschichten, wird dann aber wieder gehoben, sei es durch die 
Zuneigung eines Mannes, sei es durch eine Erkrankung oder die Finwir- 
kung einer anderen Umgebung.“ 
45 Über die ganz generell schlechte Handhabung der Bestimmungen 
zur Regelung der Prostitution durch die Gesetzeshüter siehe z. B. Yyes- 
Guyot, p. 54, 154, 392; E. Shandha, La Prostitution et la Police, in 
La Revue Blanche, Ann6e XIII, N. 222 (Paris 1902), und: Tagebuch einer 
Verlorenen, herausgegeben von Marg. Böhme, Berlin 1906, S. 215ff.; 
Katharina Scheven, Was versteht man unter „Reglementierung der 
Prostitution? “, in Der Abolitionist, vom ı. Januar 1902. Vgl. auch mein 
Werk, Die Grenzen der Geschlechtsmoral, S. 56. — Es muß jedoch zu- 
gegeben werden, daß die Stellung der Sittenpolizei eine sehr schwierige ist. 
Vielleicht hat Moll recht, wenn er sagt, daß die Aufgabe der Polizei darin 
zu bestehen habe, den jeweils den sittlichen Empfindungen der breiten Masse 
entsprechenden Begriff der Sittsamkeit vor Ärgernis erregenden Über- 
tretungen zu schützen, einen Begriff, der ständig wechsele und für den eine 
gute Polizei ein gewisses Fingerspitzengefühl besitzen müsse. (Albert Moll. 
Polizei und Sitte, Berlin 19197, Gersbach. S. 53 u. 129.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.