Full text : Sittlichkeit in Ziffern?

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Dritter Teil.

Das Gesetz kennt nur starre Normen und schließt vor allen
Zwischenstufen die Augen. Das Gesetz weist in sexueller Hinsicht
 nur zwei Gruppen auf: Kontrollmädchen, d. h. Mädchen,
deren Unsittlichkeit kontrolliert und abgestempelt worden ist,
und anständige Frauen. Was der ersten Kategorie nicht angehört,
 fällt ohne weiteres in die zweite. Beide sind wie durch
einen Abgrund voneinander getrennt, über den der eifrige
Mann des Gesetzes allerdings von Zeit zu Zeit einen Steg findet,
indem er einzelne Individuen aus der zweiten in die erste Kategorie
 überführt, nicht aber ohne dabei häufig traurigen Mißverständnissen
 oder merkwürdigen Beegriffsverwirrungen anheimzufallen
 245,
Der vollzogene Übergang zur Klasse der Prostituierten
schafft. indes auch noch keine Einheitsklasse, weder ökonomisch,
 noch kulturell, noch sozial, noch letztendlich ethisch.
Auch .auf den niedersten Stufen des Dirnentums selbst
gibt es noch Klassenunterschiede. Die feineren. besser geeinem

 neuen Hut oder durch Verführung auf den entehrenden Pfad. Sie
nimmt jetzt eine leichtere, dafür schlechter bezahlte Stelle an, macht auch
schon Feierschichten, wird dann aber wieder gehoben, sei es durch die
Zuneigung eines Mannes, sei es durch eine Erkrankung oder die Finwirkung
 einer anderen Umgebung.“
45 Über die ganz generell schlechte Handhabung der Bestimmungen
zur Regelung der Prostitution durch die Gesetzeshüter siehe z. B. Yyes-Guyot,
 p. 54, 154, 392; E. Shandha, La Prostitution et la Police, in
La Revue Blanche, Ann6e XIII, N. 222 (Paris 1902), und: Tagebuch einer
Verlorenen, herausgegeben von Marg. Böhme, Berlin 1906, S. 215ff.;
Katharina Scheven, Was versteht man unter „Reglementierung der
Prostitution? “, in Der Abolitionist, vom ı. Januar 1902. Vgl. auch mein
Werk, Die Grenzen der Geschlechtsmoral, S. 56. — Es muß jedoch zugegeben
 werden, daß die Stellung der Sittenpolizei eine sehr schwierige ist.
Vielleicht hat Moll recht, wenn er sagt, daß die Aufgabe der Polizei darin
zu bestehen habe, den jeweils den sittlichen Empfindungen der breiten Masse
entsprechenden Begriff der Sittsamkeit vor Ärgernis erregenden Übertretungen
 zu schützen, einen Begriff, der ständig wechsele und für den eine
gute Polizei ein gewisses Fingerspitzengefühl besitzen müsse. (Albert Moll.
Polizei und Sitte, Berlin 19197, Gersbach. S. 53 u. 129.)
            
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