Mischehen.
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der Jüdin. Selbst Sombart hält dafür, daß Blutmischungen wie
die zwischen Germanen und Semiten „scheinbar von Natur dis-
äquilibrierte Menschen‘ erzeugen ®.
Indes der Gipfel der durch die Mischehe entstehenden Ver-
fehlung wird in der Anschauungswelt des Angelsachsen und
zumal des Nordamerikaners, welchem die strengste Aufrecht-
erhaltung der colour line als Norm dient, durch die Verbindung
von Weißen und Schwarzen erreicht. Für den Amerikaner ist
die eheliche Blutmischung mit einer Negerin, selbst mit der
Zwölftels-Nachkommin eines Negers, ein unaussprechliches
Verbrechen an der Rasse. Zur Entschuldigung desselben gilt
weder Liebe noch Ehrbewußtsein.
Das bürgerliche Gesetzbuch in Virginia bezeichnete die Ehe
eines Weißen mit einer Schwarzen vor dem amerikanischen Se-
zessionskrieg, als „an abuse for the dishonour of God and a
shame of Christians‘ und belegte sie mit der Todesstrafe 2%,
Noch heute stößt eine Verehelichung mit einer Negerin oder
einem Neger in den meisten Staaten der Union auf unüber-
brückbare Schwierigkeiten. Wo es dazu kommt, handelt es sich
stets um die niedrigste Klasse der Weißen (die sogen. poor
whites) 297,
In der Zeit der Sklavenwirtschaft wurde freilich von den
englischen Kolonisten das Konkubinat mit einer Negerin anders
gewertet. Die Negerinnen waren den weißen Herren schutzlos
preisgegeben. Da sie keinen Gerichtsstand und keinen Zivilstand
206 Vgl. seine Exemplifizierung in: Werner Sombart, Der Proletarische
Sozialismus, Jena 1924, Fischer, Bd. ı, S. 76.
296 John Russell, The Free Negro in Virginia (1619—1865). Baltimore
1913, Hopkins Un. Preß, p. 123.
297 In Philadelphia gab es 1890 etwa 40000 Neger. Im Seventh Ward
der Stadt befanden sich 8861 Neger. Von diesen hatten 4 Frauen und
29 Männer Weiße geheiratet. Von den 29 weißen Frauen der Neger waren
1r Amerikanerinnen und ı5 Ausländerinnen; 7 waren Prostituierte. (W. S.
Burghardt Du Bois, The Philadelphia Negro. Publication of the Uni-
versity of Pennsvlvania, Philadelphia 1899, Ginn, 358—365.)