Full text: Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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möge, es käme ihnen nicht auf das Wort, sondern auf die 
Sache an. Es verblieb jedoch beim alten. 
Der Entwurf bestimmt nun die Vermahlungssteuer — 
die Ausnahme wird noch angegeben - als allein zulässig. 
Die Vermahlungssteuer verlangt die Anschaffung besonderer 
Apparate, dies natürlich auf Kosten der Brauer. Nicht allein 
die Anschaffungskvsten für die Apparate belasten aber den 
Brauer, oft fehlt auch der geeignete Raum für Aufstellung 
derselben, so daß Unkosten für bauliche Veränderungen hin 
zutreten. Manche empfindliche Last wird dainit auferlegt. 
Dies wird um so drückender, da der kleine und mittlere Be 
trieb bestrebt ist und bestrebt sein muß, jede nur irgendwie 
verfügbare Summe für Verbesserung des Brauereibetriebes 
anzulegen. Deshalb kamen, namentlich auch aus den Kreisen 
der mittleren Brauereien, vielfach Ansuchen, es doch bei der 
seitherigen Steuererhebung zu belassen. 
Der Entwurf befreit die Kleinbrauerei von der Ver 
pflichtung der Vermahlungssteuer. Nur die Betriebe 
mit einem Verbrauch von über 4000 Zentner Malz sollen 
hierzu angehalten sein. Da fängt nun aber gerade der 
mittlere Betrieb erst an, und auch er ist schwer belastet und 
hoffte da auf Befreiung. 
Fragt man, warum der Entwurf es nicht bei dem seit 
herigen Zustand beließ, so liegt die Erklärung darin, daß bei 
der Vermahlungssteuer die Beaufsichtigung des Staates 
leichter, einfacher — und billiger ist. Der Staat verlangt 
also nicht nur mehr an Steuern — jährlich 60 Millionen 
Mark mehr als seitdem —, er entlastet sich auch von Aus 
gaben für das Beaufsichtigungswesen zuungunsten der Brauer. 
Das ist der Grund für die Vermahlungssteuer. 
8. Schlußwort. 
Bei Betrachtung der vorliegenden Frage der Brausteuer 
reform ist folgendes nochmals scharf hervorzuheben. Die Ver 
hältnisse auf diesem Gebiete von Nord und Süd, namentlich von 
Norddeutschland und Bayern, sind nicht ohne weiteres vergleichbar. 
In Bayern besteht ein alter, in sich gefestigter Brauereibesitz. 
In Norddeutschland handelt es sich um eine junge, rasch 
emporgewachsene Industrie, die, in übergroßem Wagemut, 
sich weite Ziele steckte und noch nach gesichertem Halt sucht. 
In Bayern handelt cs sich bei der ganzen kleinen und 
mittleren Brauerei, vielfach auch bei der Großbrauerei, um 
viel geringere Anlagewerte, als im Norden. Im Süden 
gingen die Besitzungen seit langen Jahren vom Vater auf
	        
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