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möge, es käme ihnen nicht auf das Wort, sondern auf die
Sache an. Es verblieb jedoch beim alten.
Der Entwurf bestimmt nun die Vermahlungssteuer —
die Ausnahme wird noch angegeben - als allein zulässig.
Die Vermahlungssteuer verlangt die Anschaffung besonderer
Apparate, dies natürlich auf Kosten der Brauer. Nicht allein
die Anschaffungskvsten für die Apparate belasten aber den
Brauer, oft fehlt auch der geeignete Raum für Aufstellung
derselben, so daß Unkosten für bauliche Veränderungen hin
zutreten. Manche empfindliche Last wird dainit auferlegt.
Dies wird um so drückender, da der kleine und mittlere Be
trieb bestrebt ist und bestrebt sein muß, jede nur irgendwie
verfügbare Summe für Verbesserung des Brauereibetriebes
anzulegen. Deshalb kamen, namentlich auch aus den Kreisen
der mittleren Brauereien, vielfach Ansuchen, es doch bei der
seitherigen Steuererhebung zu belassen.
Der Entwurf befreit die Kleinbrauerei von der Ver
pflichtung der Vermahlungssteuer. Nur die Betriebe
mit einem Verbrauch von über 4000 Zentner Malz sollen
hierzu angehalten sein. Da fängt nun aber gerade der
mittlere Betrieb erst an, und auch er ist schwer belastet und
hoffte da auf Befreiung.
Fragt man, warum der Entwurf es nicht bei dem seit
herigen Zustand beließ, so liegt die Erklärung darin, daß bei
der Vermahlungssteuer die Beaufsichtigung des Staates
leichter, einfacher — und billiger ist. Der Staat verlangt
also nicht nur mehr an Steuern — jährlich 60 Millionen
Mark mehr als seitdem —, er entlastet sich auch von Aus
gaben für das Beaufsichtigungswesen zuungunsten der Brauer.
Das ist der Grund für die Vermahlungssteuer.
8. Schlußwort.
Bei Betrachtung der vorliegenden Frage der Brausteuer
reform ist folgendes nochmals scharf hervorzuheben. Die Ver
hältnisse auf diesem Gebiete von Nord und Süd, namentlich von
Norddeutschland und Bayern, sind nicht ohne weiteres vergleichbar.
In Bayern besteht ein alter, in sich gefestigter Brauereibesitz.
In Norddeutschland handelt es sich um eine junge, rasch
emporgewachsene Industrie, die, in übergroßem Wagemut,
sich weite Ziele steckte und noch nach gesichertem Halt sucht.
In Bayern handelt cs sich bei der ganzen kleinen und
mittleren Brauerei, vielfach auch bei der Großbrauerei, um
viel geringere Anlagewerte, als im Norden. Im Süden
gingen die Besitzungen seit langen Jahren vom Vater auf