Psychische Isolierung.
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lich in der Richtung auf die örtliche Herkunft der Mehrzahl
des weiblichen Dienstpersonals 26, Dieser Sachverhalt ergibt sich,
wenn wir uns z. B. vergegenwärtigen, daß unter den Frankfurter
unehelich gebärenden Dienstmädchen nur 11,2% in der
Stadt, dagegen 52,9 % auf dem Lande geboren sind?7. Dementsprechend
sind auch die Verführer in ihrer Mehrzahl unter den
in der Stadt lebenden Elementen ländlicher Herkunft, wie Soldaten,
Mitbediensteten usw. zu finden. Das Gesagte gilt nicht
nur für die Väter der unehelichen Kinder der Dienstmädchen,
sondern die der übrigen weiblichen Bediensteten überhaupt. Man
hegte früher die Ansicht, daß die Väter der Unehelichen hauptsächlich
den höheren gesellschaftlichen Schichten entstammten.
Noch Neumann war dieser Meinung, wenn er Menger 2 beipauvre
jupe couverte de bouts de fil blanc, ne sont pas du goüt des fils
de bourgeois‘). „In öffentlichen Versammlungen hört man gar oft, wie
die ‚Besitzenden‘ als Moloch hingestellt werden, dem die ‚Unschuld der
Mädchen des Proletariats‘ geopfert wird. Das ist eine rednerische Wendung,
der in der Wirklichkeit nur seltene Fälle entsprechen. Die ersten
Verführer der Mädchen dieser Kreise sind in der erdrückenden Mehrzahl
Angehörige des eigenen Standes.“ (Otto von Leixner, 1888—18gı, Soziale
Briefe aus Berlin, 1. c., S. 123.) Man hat in Frauenkreisen sogar
auf den z. B. in Norwegen gemachten Versuch, den unehelichen Kindern,
deren Väter gerichtlich festgestellt sind, das gleiche Erbrecht wie den
ehelichen Kindern zu erwirken, Verzicht leisten zu können gemeint, da,
wenigstens in Deutschland, „die Männer unseres Industriestaates, die hier
der großen Masse nach in Betracht kommen, keine nennenswerten
Kapitalien zu hinterlassen pflegen.“ (Camilla Jellinek: Das uneheliche
Kind und seine Mutter in der modernen europäischen Gesetzgebung.
S. Selbstanzeige in „Die Neue Generation“, 9. Jahrg., Heft 10 (Oktober
1913), S. 549.) — Dagegen wird auf der andern Seite wohl zumal aus
Textilfabriken und vom Geschäftspersonal großer Warenhäuser Glaubhaftes
von Verführung der Arbeiterinnen und Verkäuferinnen seitens Werkführern
und Chefs der Etablissements selbst berichtet. (Lily Braun, Die
Frauenfrage, S. 308.)
2% Hirschberg, S. 284.
27 Spann, S. 33.
28 Anton Menger, Das bürgerliche Recht und die besitzlosen Klassen,
Tübingen 1890, S. 61—62.
Michels, Sittlichkeit in Ziffern.