Full text: Sittlichkeit in Ziffern?

Krieg und Nachkrieg. 
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Platz machen mußte. Diese Bestimmung und die sich daraus 
ergebenden Folgen äußerten sich auch geschlechtsmoralisch 
im Sinne häufigen Verzichtes auf legale ‘Eheverbindung. 
Kleinere Betriebe, welche die Verfügungen des Ausschusses 
nicht immer mit großer Strenge durchführten, gestatteten 
zwar häufig ihren angestellten Mädchen zu ehelichen, ohne ihre 
Stellung zu verlieren. Die Verhältnisse in den großen Betrieben 
aber ließen solche Sonderabmachungen nicht zu und haben in- 
folgedessen, wie berichtet wird, vielfach dazu geführt, daß weib- 
liche Angestellte ihre Verehelichung verheimlichten. Nur auf 
diese Weise ist es mancher gelungen, länger als ein Jahr in ihrer 
Stellung zu bleiben. Anderseits haben unter dem Zwang der Be- 
stimmungen manche Paare, wenn der Verdienst des Mannes nicht 
ausreichte, sich zu freier Vereinigung zusammengeschlossen, 
der sie dann .die gesetzliche Form gaben, wenn die wirtschaft- 
liche Lage des Mannes sich gebessert hatte und auf die Mitarbeit 
der Frau verzichtet werden konnte!1, 
Dennoch . haben die Unehelichkeitsziffern auch nach dem 
Kriege vielerorts sehr beträchtlich abgenommen. Nicht überall, 
wie das Beispiel Tirols darstellt. Auf dem Parteitag der christ- 
lichsozialen Tiroler Volkspartei, der am 3ı. März 1927 in 
Innsbruck abgehalten wurde, hat der Nationalratskandidat 
Dr. Schuschnigg eine Reihe bemerkenswerter. Feststellungen 
über die Sittlichkeitsverhältnisse bei der Tiroler Landbevölke- 
rung der Öffentlichkeit mitgeteilt, die auch außerhalb des 
Landes Tirol einiges Aufsehen erregten, zumal in letzter Zeit 
auch aus den anderen österreichischen ‚Alpenländern ähnlich 
lautende Berichte einlangten. In Tirol zählt män derzeit nach 
den Ausführungen Dr. Schuschniggs mehr als zwölftausend 
uneheliche Kinder im Alter bis. zu vierzehn Jahren. Da Tirol 
nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung insgesamt rund 
u E, S.: Verheiratete Frauen in Amt und Beruf. Die neue Generation, 
z8. Jahrg., Heft 3 (März/April 1922), S. 115.
	        
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