Krieg und Nachkrieg.
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Platz machen mußte. Diese Bestimmung und die sich daraus
ergebenden Folgen äußerten sich auch geschlechtsmoralisch
im Sinne häufigen Verzichtes auf legale ‘Eheverbindung.
Kleinere Betriebe, welche die Verfügungen des Ausschusses
nicht immer mit großer Strenge durchführten, gestatteten
zwar häufig ihren angestellten Mädchen zu ehelichen, ohne ihre
Stellung zu verlieren. Die Verhältnisse in den großen Betrieben
aber ließen solche Sonderabmachungen nicht zu und haben in-
folgedessen, wie berichtet wird, vielfach dazu geführt, daß weib-
liche Angestellte ihre Verehelichung verheimlichten. Nur auf
diese Weise ist es mancher gelungen, länger als ein Jahr in ihrer
Stellung zu bleiben. Anderseits haben unter dem Zwang der Be-
stimmungen manche Paare, wenn der Verdienst des Mannes nicht
ausreichte, sich zu freier Vereinigung zusammengeschlossen,
der sie dann .die gesetzliche Form gaben, wenn die wirtschaft-
liche Lage des Mannes sich gebessert hatte und auf die Mitarbeit
der Frau verzichtet werden konnte!1,
Dennoch . haben die Unehelichkeitsziffern auch nach dem
Kriege vielerorts sehr beträchtlich abgenommen. Nicht überall,
wie das Beispiel Tirols darstellt. Auf dem Parteitag der christ-
lichsozialen Tiroler Volkspartei, der am 3ı. März 1927 in
Innsbruck abgehalten wurde, hat der Nationalratskandidat
Dr. Schuschnigg eine Reihe bemerkenswerter. Feststellungen
über die Sittlichkeitsverhältnisse bei der Tiroler Landbevölke-
rung der Öffentlichkeit mitgeteilt, die auch außerhalb des
Landes Tirol einiges Aufsehen erregten, zumal in letzter Zeit
auch aus den anderen österreichischen ‚Alpenländern ähnlich
lautende Berichte einlangten. In Tirol zählt män derzeit nach
den Ausführungen Dr. Schuschniggs mehr als zwölftausend
uneheliche Kinder im Alter bis. zu vierzehn Jahren. Da Tirol
nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung insgesamt rund
u E, S.: Verheiratete Frauen in Amt und Beruf. Die neue Generation,
z8. Jahrg., Heft 3 (März/April 1922), S. 115.